Nr. 4122002
Rechtsinformation

Datenschutzrecht

Rechtsinformation

Sie wollen ein Unternehmen gründen, das Kontakt zu Endkunden hat? Dann finden Sie hier Informationen zum Datenschutz speziell für Existenzgründer.

Datenschutz-Grundverordnung
Mann mit Lupe an einer Tastatur knackt Zahlencodes © alphaspirit - fotolia.com

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist es, den Datenschutz in der Europäischen Union weitestgehend zu vereinheitlichen und zu modernisieren sowie die Rechte von betroffenen Personen zu verbessern.

Rechtsinformation

Durch die fortschreitende Verbreitung der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Gefahren von Datenschutzverstößen gestiegen. Um diese Gefahren zu begrenzen, misst der Gesetzgeber dem Prinzip der innerbetrieblichen Selbstkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten (DSB), das in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seinen Niederschlag findet, eine große Bedeutung zu. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden sich in den Artikeln 37 DSGVO bis 39 DSGVO und § 38 BDSG.