Nr. 4122002
Rechtsinformation

Datenschutzrecht

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Sie wollen ein Unternehmen gründen, das Kontakt zu Endkunden hat? Dann sollten Sie bezüglich des Datenschutzes folgendes beachten:

Datenschutz-Grundverordnung
Mann mit Lupe an einer Tastatur knackt Zahlencodes © alphaspirit - fotolia.com

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Das Merkblatt erläutert wichtige Grundsätze, Rechte betroffener Personen und Pflichten für Unternehmen.

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Durch die fortschreitende Verbreitung der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Gefahren von Datenschutzverstößen gestiegen. Um diese Gefahren zu begrenzen, misst der Gesetzgeber dem Prinzip der innerbetrieblichen Selbstkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten (DSB), das in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seinen Niederschlag findet, eine große Bedeutung zu. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden sich in den Artikeln 37 DSGVO bis 39 DSGVO und § 38 BDSG.