Ausländerrecht - Einreise- und Aufenthaltserlaubnis
Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) sowie der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV) finden sich allgemeine aufenthaltsrechtliche Regelungen, die Ausländern für die Einreise oder den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel vorschreiben.