Rechtsinformation

Jugendschutzgesetz: Aushang für Gastronomiebetriebe

Ziel des Jugendschutzgesetzes ist unter anderem der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren in der Öffentlichkeit. Damit Minderjährige und ihre Begleiter die Gelegenheit haben, von den Vorschriften, die an einem konkreten Ort im Hinblick auf den Jugendschutz bestehen, Kenntnis zu nehmen und sich damit hierauf einstellen zu können, hat der Gesetzgeber für bestimmte Gewerbebetriebe – wie zum Beispiel Gaststätten – eine Bekanntmachungspflicht normiert. Danach wird verlangt, dass die für den  Gewerbebetrieb oder die Veranstaltung einschlägigen Jungendschutzvorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt gemacht werden.