Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung berufliche Bildung

Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre": Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der Finanzierung fachlicher und fachübergreifender Weiterbildungsmaßnahmen.
Begabte junge Menschen gibt es überall – an Schulen, Universitäten und Fachhochschulen, aber auch in den Betrieben. Sie alle verdienen Anerkennung und Förderung. Ein Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt die jungen Fachkräfte, die sich für die "Karriere mit Lehre" entschieden haben.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Durchführung des Förderprogramms "Weiterbildungsstipendium". Im Bereich der dualen Ausbildung unterstützt und betreut sie die Kammern und zuständigen Stellen für die Berufsbildung, die das Programm vor Ort eigenverantwortlich umsetzen.
Die Kammern wählen ihre Stipendiaten selbst aus, entscheiden aufgrund der Richtlinien, welche Weiterbildung förderfähig ist, und zahlen den Förderbetrag aus. Bei der Auswahl der Weiterbildungsmaßnahmen ist das Engagement der Stipendiaten gefragt: Ganz nach dem Motto "Erfolg durch Initiative" wählen sie ihre Maßnahme aus.
Die Industrie- und Handelskammer Aachen betreut zurzeit ungefähr 110 Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Wer wird gefördert?

Begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, das heißt einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), kommen für eine Förderung in Frage, wenn sie
  • ihre Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben
  • oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
  • oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst, eine weitere Ausbildung oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. 
Voraussetzung für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern ist der aktuelle Nachweis eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden oder eine Arbeitslosmeldung der Arbeitsagentur. 
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Weiterbildungen selbst aus. Über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet die Handelskammer gemäß den Richtlinien. 
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Dazu gehören:
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen.
Aufstiegsfortbildungen, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig sind, können auch als Vollzeitmaßnahme gefördert werden.
Ist eine Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse beantragt werden für:
  • Maßnahmekosten,
  • Arbeitsmittel,
  • Fahrtkosten,
  • IT-Bonus (maximal 250 Euro bei Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer neuen Maßnahme),
  • Prüfungskosten und
  • Übernachtungskosten sowie Tagegeld.

Wie wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Innerhalb eines Förderzeitraums von maximal drei Kalenderjahren (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können aktuell Zuschüsse von bis zu 8.700 Euro pro Stipendiatin oder Stipendiat für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Dies entspricht einem jährlichen Höchstförderbetrag von 2.900 Euro pro Stipendiatin oder Stipendiat – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag. 
Ein Rechtsanspruch der zuständigen Stelle auf Zuwendung von Mitteln für die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht. Eine Förderung kann also immer nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.

Wie bewerbe ich mich?

Der Bewerbungsprozess hat folgenden Ablauf:
  1. Sie klären für sich anhand der vorliegenden Informationen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  2. Sie erfassen Ihre persönlichen Daten hier.
  3. Die IHK Aachen sendet Ihnen per E-Mail einen Link zu, mit dem Sie sich im Bewerbungsportal anmelden können. Dort geben Sie einige Daten ein und drucken das Antragsformular (Stipendiatenstammblatt) aus.
  4. Sie reichen das ausgefüllte Stipendiatenstammblatt fristgerecht mit folgenden Anlagen per Post bei der IHK Aachen ein:
    • Kopie des Prüfungszeugnisses der IHK,
    • Nachweis über die derzeitige Berufstätigkeit (mit Angaben der Wochenstunden und ggf. Befristungsdaten) bzw. Meldung der Arbeitsagentur.
Die nächsten Stipendien werden zum 1. März 2025 vergeben – bewerben Sie sich jetzt bis spätestens zum 19. Dezember 2024.
Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Die IHK Aachen verwaltet das Programm für kaufmännische und gewerblich-technische Ausbildungsberufe in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.