Begabtenförderung berufliche Bildung
Bewerbungsprozess Weiterbildungsstipendium
Die IHK Aachen vergibt die nächsten Stipendien zum 1. März 2025 – bewerben Sie sich jetzt bis spätestens zum 19. Dezember 2024!
Sollte Ihre Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmezeitpunkt beginnen, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Ihre Bewerbung bereits vor Beginn der Weiterbildung eingegangen ist. Zudem sind noch diese Punkte zu beachten:
- Im Antrag auf Aufnahme muss die Weiterbildung als geplante erste Maßnahme genannt sein.
- Die Weiterbildung muss ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate dauern.
Datenschutzhinweis: Die IHK Aachen und die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) verarbeiten die von Ihnen übermittelten Daten in gemeinsamer Verantwortung zwecks Prüfung, ob Sie sich um das Weiterbildungsstipendium bewerben beziehungsweise entsprechend gefördert werden können. Erfüllen Sie die Voraussetzungen werden die Daten zur Beantragung zur Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium sowie im Falle Ihrer Auswahl für die Durchführung und Abwicklung des Weiterbildungsstipendiums verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen beziehungsweise die Vertragserfüllung nach Artikel 6 Absatz 1 litera b DS-GVO. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.aachen.ihk.de/datenschutz sowie unter www.sbb-stipendien.de.