Innovation und Umwelt

Härtefallhilfe KMU Energie

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März Unterstützung im Landesprogramm “Härtefallhilfe KMU Energie” beantragen. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen bei stark betroffenen Unternehmen zu verhindern. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Antragstellung sowie Bewilligung erfolgt vollständig digital. Hierfür wurde das Antragsportal der NRW.BANK eingerichtet. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.
In der ersten Stufe “Härtefall 2022- Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme” können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen.
Weitere Hilfen zur Aufstockung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse (Stufe 2) beziehungsweise für Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträger (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
Hier finden Sie das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie sowie weitere Informationen.