Verkehrsprüfungen gewerblicher Straßenpersonenverkehr

Taxen- und Mietwagenverkehr: Fachkundeprüfung

Zweitschrift und Umschreibung einer Fachkundebescheinigung

Die bisher geltenden Berufszugangsverordnungen sahen in der Vergangenheit bestimmte Berufsbildungs-/Fortbildungs-/Studienabschlüsse vor, über die der Nachweis der fachlichen Eignung anstelle der IHK-Fachkundeprüfung geführt werden konnte. Auf Vorschlag der IHK-Organisation hat der Gesetzgeber den Besitzstand in der aktualisierten Fassung der nationalen Berufszugangsverordnung übernommen, sofern sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen wurden. Prüfen Sie, ob Ihr Abschluss als gleichwertig vom Gesetzgeber anerkannt wird.
Oder Sie finden Ihre Prüfungsbescheinigung nicht mehr? Dann beantragen Sie doch eine Zweitschrift.
Abhängig von der Ursprungsbescheinigung kann die Ausstellung der Fachkundebescheinigung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen ausgestellt gestellt werden. Wir haben die verschiedenen Antragswege in einem Antragsformular zusammengefasst. 
Das Antragsformular zur Ausstellung einer Fachkundebescheinigung kann online ausgefüllt und direkt an uns versendet werden.

Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine obligatorische Prüfung erbracht. Ausnahmeregelungen sind vom Gesetzgeber in der Berufszugangsverordnung sehr eng gefasst worden:

Anerkannte gleichwertige Ausbildungsberufe und Studiengänge

Die bisher geltenden Berufszugangsverordnungen sahen in der Vergangenheit bestimmte Berufsbildungs-/Fortbildungs-/Studienabschlüsse vor, über die der Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne des Straßenpersonenverkehrsrechts anstelle der IHK-Fachkundeprüfung geführt werden konnte. Auf Vorschlag der IHK-Organisation hat der Gesetzgeber den Besitzstand in der aktualisierten Fassung der nationalen Berufszugangsverordnung übernommen, sofern sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen wurden. Die fachliche Eignung kann somit auch nachgewiesen werden durch die folgenden gleichwertigen Abschlussprüfungen:
Gleichwertige Abschlussprüfungen gemäß § 6 PBZugV:
Sofern vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder erfolgreich abgeschlossen!
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn

Zuständigkeit

Die IHK Aachen ist zuständig für Prüfungskandidaten, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aachen, StädteRegion Aachen oder in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, haben.

Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr der IHK Aachen 

Vorsitz:

  • Dr. Gunter Schaible, IHK Aachen

Stellvertretende Vorsitzende der IHK:

  • Monika Frohn
  • Benjamin Haag
  • Karin Kühn
  • Saskia Pionke
  • Sabrina Reisgen
  • Marita van Rey

Beisitzer:

  • Nik Asbach, Aachen
  • Thomas Dödtmann, Aachen
  • Johannes Feicker, Aachen
  • Rainer Guillium, Titz
  • Heiko Hansen, Aachen
  • Markus Höninger, Waldfeucht
  • Vera Koenigs-Niemietz, Aachen
  • Klaus Konrad, Aachen
  • Klaus Noppeney, Aachen
  • Friedrich Offenhäußer, Düren
  • Hans-Willi Palmen jr., Baesweiler
Der Prüfungsausschuss besteht jeweils aus einem der oben genannten (stellvertretenden) Vorsitzenden und zwei der aufgeführten Beisitzer. Sie sind berechtigt, Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit, insbesondere wenn es um die Mitwirkung eines Familienangehörigen geht, abzulehnen. Bestehen Bedenken, so teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich und unter Angabe der Ablehnungsgründe vor dem Prüfungstermin mit. Die Zusammensetzung Ihres Prüfungsausschusses erfahren Sie am Tag der schriftlichen Prüfung.

Struktur und Bewertung der Prüfung

Die Prüfung ist gegliedert in folgende Prüfungsteile:
  1. Teil schriftliche Fragen
    (Multiple-Choice und offene Fragen mit direkter Antwort), 1 Stunde, maximal 60 Punkte können erreicht werden, mindestens 30 Punkte müssen erreicht werden
  2. Teil schriftliche Übungen/Fallstudie
    (verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben)
    1 Stunde, maximal 52,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 26,25 Punkte müssen erreicht werden.
  3. gegebenenfalls mündliche Prüfung
    30 Minuten, maximal 37,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 18,75 Punkte müssen errecht werden.
Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen (kurze Pause zwischen beiden schriftlichen Teilen). In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn letztendlich mindestens 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl von 150 Punkten (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden.
Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet.

Prüfungssachgebiete – Orientierungsrahmen

Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält in Anlage 3 eine Auflistung der Prüfungssachgebiete. Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKn einen Orientierungsrahmen erstellt. Dieser stellt eine Konkretisierung der in der Berufszugangsverordnung allgemein formulierten Prüfungsinhalte dar. 

Prüfungsvorbereitung

Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt, das heißt, der Besuch eines Lehrgangs ist nicht gesetzlich als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht jedoch eine eingehende Prüfungsvorbereitung erforderlich. Die Frage, ob Lehrgangsbesuch oder Selbststudium können nur Sie alleine beantworten. Bei der Entscheidung, ob Lehrgang oder Selbststudium hilft Ihnen vielleicht die Beantwortung folgender Fragen:
  • Welche Sachgebiete/Kenntnisse beherrsche ich vollständig oder überhaupt nicht?
  • Welche Sachgebiete/Kenntnisse werde ich nur teilweise gerecht?
  • Welche Sachgebiete/Kenntnisse kenne ich überhaupt nicht?
  • Kann ich mir fehlende Kenntnisse selbst aneignen?
  • Wie viel Zeit bleibt mir zur Vorbereitung?
Der Fragenkatalog der Prüfung ist nicht öffentlich – eine Herausgabe der Prüfungsbögen – auch für ältere Prüfungsbögen – durch die IHK ist nicht möglich. Auch den Lehrgangsveranstaltern stehen diese Fragen nicht zur Verfügung. Fragen, die im Lehrgang oder in den Lernmaterialien verwendet werden, sind beispielhaft und dienen zur Überprüfung des Wissensstandes.

Literatur

Sofern Sie sich entscheiden, sich im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten, verweisen wir auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können (kein Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit). Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich bei der Literaturauswahl um keine Empfehlung der IHK handelt. Die Auflistung stellt lediglich eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung dar. Die in den Büchern angegebenen Musterlösungen sind keine Muster- antworten für offizielle Prüfungsfragen.

Lehr- und Übungsbücher

  • Grätz, Thomas, Fachkunde & Prüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer, München: Heinrich Vogel.
  • Huss Medien GmbH, Taxi-Handbuch – Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, München: Huss-Verlag.
  • Helf-Marx, Christiane, Sach- und Fachkunde, Fachrichtung “Taxi und Mietwagen”, ABSV-Hema GmbH
  • Kollar, Herwig / Gergin, Ufuk, Taxi-Handbuch, Leitfaden Taxi- und Mietwagenunternehmern, München: Huss-Verlag.
  • Meißner, Hans / Mattern, Claus, Das Taxiunternehmen in der Praxis, Düsseldorf: Heinrich Vogel.
  • Wagner, Rudolf, Rechnen im Verkehrsgewerbe - Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege, Düsseldorf: Heinrich Vogel.
  • Taxen- und Tarifordnung der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde. (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)

Literatur zur Vertiefung und für die unternehmerische Praxis

  • Krämer, Horst, BOKraft, Textausgabe, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
  • Krämer, Horst, Handbuch Personenbeförderungsrecht, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
  • Hole, Gerhard, BOKraft, Kommentar, München: Heinrich Vogel.
  • Krämer, Horst, BOKraft, Gesetzestext mit Erläuterungen, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
  • Fielitz/Grätz, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, Neuwied: Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Anschriften der Verlage

Schulungsveranstalter

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Lehrgangsinhalte oder Dauer sind in keiner Weise gesetzlich geregelt. Die Lehrgänge unterscheiden sich daher hinsichtlich der Lehrgangsdauer (Unterrichtseinheiten), dem Lehrgangsumfang (Vertiefung von Inhalten), dem Lehrgangsort und natürlich den Kosten.
Der Fragenkatalog ist nicht öffentlich – die in den Fachkundeprüfungen verwendeten Fragebögen stehen den Lehrgangsveranstaltern nicht zur Verfügung. Sollten Sie einen Lehrgang besuchen wollen, empfehlen wir, vor einer Entscheidung für einen Veranstalter mehrere Angebote einzuholen und vor dem Hintergrund Ihres individuellen Schulungsbedarfs zu vergleichen.
Digitales Lernen:
Wir weisen darauf hin, dass die Auflistung keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit erhebt und die Lehrgangsveranstalter weder von der IHK zugelassen, noch auf Lehrinhalte und Unterrichtsqualität geprüft werden. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.

Prüfungstermine

Wir bieten folgende Prüfungstermine an: 
schriftlich               
mündlich               
Hinweise                         
17.06.2024
04.07.2024
ausgebucht!
22.07.2024
21.08.2024
Anmeldung möglich
16.09.2024
02.10.2024
Anmeldung möglich
25.11.2024
12.12.2024
Anmeldung ab dem 2. September möglich

Anmeldung und Prüfungsgebühr

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung zu mehreren Prüfungsterminen ist nicht möglich. 
Für die Anmeldung zur Prüfung ist ein Nachweis (Personalausweises, Aufenthaltstitel oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe) vorzulegen, den Sie bei der Anmeldung über die Datenbank mit hochladen müssen. Bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung vorzulegen. 
Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht benötigte Daten auf der uns zur Verfügung gestellten Kopie Ihres Personalausweises von Ihnen geschwärzt werden können. Benötigt werden jedoch folgende Daten:
  • Name, Vorname
  • Anschrift Wohnort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) 
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum, Geburtsort 
  • Passbild
Nach Eingang Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Einladung und Gebührenbescheid erhalten Sie ca. zwei Monate vor dem Termin.  Der Gebührenbescheid muss zum Zahlungsziel beglichen werden, ansonsten melden wir Sie von der Prüfung ab. Die Bareinzahlung der Prüfungsgebühr in unserem Hause ist nicht möglich.

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Prüfung, unabhängig aus welchem Grund, muss schriftlich per E-Mail an verkehr@aachen.ihk.de erfolgen. Melden Sie sich schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin ab, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn der Prüfung, ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent. Wenn bis zum Prüfungstag kein Rücktritt erklärt wird oder Sie am Prüfungstag unentschuldigt fehlen, wird die volle Gebühr erhoben. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Prüfungsgebühren erstattet. Bei Rücktritt oder nicht Erscheinen zur Prüfung gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Mit der Anmeldung stimmen Sie der Gebührenordnung und dem

 der IHK Aachen zu. Informationen zur personenbezogenen Datenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter Impressum und Datenschutz.

IHK-Ansprechpartner zur Fachkundeprüfung

Prüfungsanmeldung:

  • Sonja Steffens, Telefon: +49 241 4460-230

Fachfragen zur Prüfung und Berufszugang:

  • Saskia Pionke, Telefon: +49 241 4460-128
  • Marita van Rey, Telefon: +49 241 4460-103
  • Karin Kühn, Telefon: +49 241 4460-224
  • Benjamin Haag, Telefon: +49 241 4460-131
  • Sabrina Reisgen, Telefon: +49 241 4460-205