Verkehrsprüfungen gewerblicher Straßenpersonenverkehr
Taxen- und Mietwagenverkehr: Fachkundeprüfung
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Zweitschrift und Umschreibung einer Fachkundebescheinigung
Die bisher geltenden Berufszugangsverordnungen sahen in der Vergangenheit bestimmte Berufsbildungs-/Fortbildungs-/Studienabschlüsse vor, über die der Nachweis der fachlichen Eignung anstelle der IHK-Fachkundeprüfung geführt werden konnte. Auf Vorschlag der IHK-Organisation hat der Gesetzgeber den Besitzstand in der aktualisierten Fassung der nationalen Berufszugangsverordnung übernommen, sofern sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen wurden. Prüfen Sie, ob Ihr Abschluss als gleichwertig vom Gesetzgeber anerkannt wird.
Oder Sie finden Ihre Prüfungsbescheinigung nicht mehr? Dann beantragen Sie doch eine Zweitschrift.
Abhängig von der Ursprungsbescheinigung kann die Ausstellung der Fachkundebescheinigung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen ausgestellt gestellt werden. Wir haben die verschiedenen Antragswege in einem Antragsformular zusammengefasst.
Das Antragsformular zur Ausstellung einer Fachkundebescheinigung kann online ausgefüllt und direkt an uns versendet werden.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine obligatorische Prüfung erbracht. Ausnahmeregelungen sind vom Gesetzgeber in der Berufszugangsverordnung sehr eng gefasst worden:
Anerkannte gleichwertige Ausbildungsberufe und Studiengänge
Die bisher geltenden Berufszugangsverordnungen sahen in der Vergangenheit bestimmte Berufsbildungs-/Fortbildungs-/Studienabschlüsse vor, über die der Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne des Straßenpersonenverkehrsrechts anstelle der IHK-Fachkundeprüfung geführt werden konnte. Auf Vorschlag der IHK-Organisation hat der Gesetzgeber den Besitzstand in der aktualisierten Fassung der nationalen Berufszugangsverordnung übernommen, sofern sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen wurden. Die fachliche Eignung kann somit auch nachgewiesen werden durch die folgenden gleichwertigen Abschlussprüfungen:
Gleichwertige Abschlussprüfungen gemäß § 6 PBZugV:
Sofern vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder erfolgreich abgeschlossen!
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Zuständigkeit
Die IHK Aachen ist zuständig für Prüfungskandidaten, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aachen, StädteRegion Aachen oder in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, haben.
Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr der IHK Aachen
Vorsitz:
- Dr. Gunter Schaible, IHK Aachen
Stellvertretende Vorsitzende der IHK:
- Monika Frohn
- Benjamin Haag
- Karin Kühn
- Saskia Pionke
- Sabrina Reisgen
- Marita van Rey
Beisitzer:
- Nik Asbach, Aachen
- Thomas Dödtmann, Aachen
- Johannes Feicker, Aachen
- Rainer Guillium, Titz
- Markus Höninger, Waldfeucht
- Vera Koenigs-Niemietz, Aachen
- Klaus Konrad, Aachen
- Klaus Noppeney, Aachen
- Friedrich Offenhäußer, Düren
- Hans-Willi Palmen jr., Baesweiler
Der Prüfungsausschuss besteht jeweils aus einem der oben genannten (stellvertretenden) Vorsitzenden und zwei der aufgeführten Beisitzer. Sie sind berechtigt, Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit, insbesondere wenn es um die Mitwirkung eines Familienangehörigen geht, abzulehnen. Bestehen Bedenken, so teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich und unter Angabe der Ablehnungsgründe vor dem Prüfungstermin mit. Die Zusammensetzung Ihres Prüfungsausschusses erfahren Sie am Tag der schriftlichen Prüfung.
Struktur und Bewertung der Prüfung
Die Prüfung ist gegliedert in folgende Prüfungsteile:
- Teil schriftliche Fragen
(Multiple-Choice und offene Fragen mit direkter Antwort), 1 Stunde, maximal 60 Punkte können erreicht werden, mindestens 30 Punkte müssen erreicht werden - Teil schriftliche Übungen/Fallstudie
(verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben)
1 Stunde, maximal 52,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 26,25 Punkte müssen erreicht werden. - gegebenenfalls mündliche Prüfung
30 Minuten, maximal 37,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 18,75 Punkte müssen errecht werden.
Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen (kurze Pause zwischen beiden schriftlichen Teilen). In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn letztendlich mindestens 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl von 150 Punkten (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden.
Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet.
Prüfungssachgebiete – Orientierungsrahmen
Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält in Anlage 3 eine Auflistung der Prüfungssachgebiete. Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKn einen Orientierungsrahmen erstellt. Dieser stellt eine Konkretisierung der in der Berufszugangsverordnung allgemein formulierten Prüfungsinhalte dar.
Prüfungsvorbereitung
Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt, das heißt, der Besuch eines Lehrgangs ist nicht gesetzlich als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht jedoch eine eingehende Prüfungsvorbereitung erforderlich. Die Frage, ob Lehrgangsbesuch oder Selbststudium können nur Sie alleine beantworten. Bei der Entscheidung, ob Lehrgang oder Selbststudium hilft Ihnen vielleicht die Beantwortung folgender Fragen:
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Welche Sachgebiete/Kenntnisse beherrsche ich vollständig oder überhaupt nicht?
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Welche Sachgebiete/Kenntnisse werde ich nur teilweise gerecht?
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Welche Sachgebiete/Kenntnisse kenne ich überhaupt nicht?
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Kann ich mir fehlende Kenntnisse selbst aneignen?
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Wie viel Zeit bleibt mir zur Vorbereitung?
Der Fragenkatalog der Prüfung ist nicht öffentlich – eine Herausgabe der Prüfungsbögen – auch für ältere Prüfungsbögen – durch die IHK ist nicht möglich. Auch den Lehrgangsveranstaltern stehen diese Fragen nicht zur Verfügung. Fragen, die im Lehrgang oder in den Lernmaterialien verwendet werden, sind beispielhaft und dienen zur Überprüfung des Wissensstandes.
Literatur
Sofern Sie sich entscheiden, sich im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten, verweisen wir auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können (kein Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit). Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich bei der Literaturauswahl um keine Empfehlung der IHK handelt. Die Auflistung stellt lediglich eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung dar. Die in den Büchern angegebenen Musterlösungen sind keine Muster- antworten für offizielle Prüfungsfragen.
Lehr- und Übungsbücher
- Grätz, Thomas, Fachkunde & Prüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer, München: Heinrich Vogel.
- Huss Medien GmbH, Taxi-Handbuch – Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, München: Huss-Verlag.
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Helf-Marx, Christiane, Sach- und Fachkunde, Fachrichtung “Taxi und Mietwagen”, ABSV-Hema GmbH,
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Kollar, Herwig / Gergin, Ufuk, Taxi-Handbuch, Leitfaden Taxi- und Mietwagenunternehmern, München: Huss-Verlag.
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Meißner, Hans / Mattern, Claus, Das Taxiunternehmen in der Praxis, Düsseldorf: Heinrich Vogel.
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Wagner, Rudolf, Rechnen im Verkehrsgewerbe - Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege, Düsseldorf: Heinrich Vogel.
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Taxen- und Tarifordnung der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde. (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
Literatur zur Vertiefung und für die unternehmerische Praxis
- Krämer, Horst, BOKraft, Textausgabe, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
- Krämer, Horst, Handbuch Personenbeförderungsrecht, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
- Hole, Gerhard, BOKraft, Kommentar, München: Heinrich Vogel.
- Krämer, Horst, BOKraft, Gesetzestext mit Erläuterungen, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
- Fielitz/Grätz, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, Neuwied: Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Anschriften der Verlage
- AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.:05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.de, https://www.avb-medienverlag.de
- ABSV-HEMA GmbH, Gahlenerstr. 250, 46282 Dorsten, Tel.: 02362/9740960, https://www.verkehrsverlag-hema.de
- Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel.: 089/32391-0, https://www.hussverlag.de
- Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Corneliusstr. 49, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211/9 91 93- 0, http://www.verkehrsverlag-fischer.de
-
Verlag Heinrich Vogel, in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, Tel.089/203043-1600, https://www.heinrich-vogel-shop.de
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Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Heddendorferstr. 31 a, 56564 Neuwied, Tel. 02631/8012000, https://www.wolterskluwer.de
Schulungsveranstalter
Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Lehrgangsinhalte oder Dauer sind in keiner Weise gesetzlich geregelt. Die Lehrgänge unterscheiden sich daher hinsichtlich der Lehrgangsdauer (Unterrichtseinheiten), dem Lehrgangsumfang (Vertiefung von Inhalten), dem Lehrgangsort und natürlich den Kosten.
Der Fragenkatalog ist nicht öffentlich – die in den Fachkundeprüfungen verwendeten Fragebögen stehen den Lehrgangsveranstaltern nicht zur Verfügung. Sollten Sie einen Lehrgang besuchen wollen, empfehlen wir, vor einer Entscheidung für einen Veranstalter mehrere Angebote einzuholen und vor dem Hintergrund Ihres individuellen Schulungsbedarfs zu vergleichen.
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AMS-Akademie, Manfred Schlösser, Akademie für das Straßenverkehrsgewerbe, Büro: Höniger Weg 9, 52224 Stolberg, Schulungsstätten: Aachen, Technologiezentrum und Köln, SVG Autohof; Tel.: 02408 5684, Mobil: 0179 5140540, E-Mail: info@ams-akademie.de, Internet: https://www.ams-akademie.de/
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ABSV – HEMA GmbH, Gahlenerstr. 250, 46282 Dorsten, Tel. 02362 9740960, E-Mail: info@absv-hema.de, https://www.absv-hema.de, Internet: https://www.verkehrsverlag-hema.de, https://www.verkehrsverlag-hema.de
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ABV Seminare Martens UG, Klybeckstraße 1/1, 79576 Weil am Rhein, Mobil: 0175 1656757, E-Mail: info@abv-seminare-martens.de, Internet: https://www.abv-seminare-martens.de
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AVB-Seminare GmbH & Co.KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 9099250, E-Mail: info@avb-seminare.de, Internet: https://www.avb-seminare.de
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Fahrlehrercampus Verkehrsfachschule Günter Dunkel, Bonner Str. 46, 50374 Erftstadt, Tel.: 02235 466-419, Internet: https://verkehrsfachschule-dunkel.de
- Fahrschule & Aus- u. Weiterbildung Rolf Schmitz, Aachener Str. 25, 52349 Düren, Tel.: 02421 770634, Internet: https://www.rolfschmitz-fahrschule.de
- IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH, (Online-)Fernkurse und Präsenzkurse, Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, Tel. 0221 9415086, Internet: https://www.igs-net.de
- Institut für Verkehrsprüfungsvorbereitung (IVV) Erkelenz, Marion Mertens, Schulungsleitung, Venloer Straße 10, 41812 Erkelenz, Tel. 0172 7192111, E-Mail: info@ivv-erkelenz.de, Internet: https://www.ivv-erkelenz.de
- VB-Verkehrsseminare, Alexander Brauer, Verkehrsleiter und Betriebsleiter, Vorbereitungsseminare, Seminare in Köln-Pesch und bundesweit https://www.verkehrsleiter-betriebsleiter.de, Tel. 05222 9446015, E-Mail: info@vb-verkehrsseminare
- Verkehrsseminare marbs e.K., Inh. Ellen Hummel, Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall, Seminarorte u.a. Köln und Düsseldorf, Tel.: 07136 270 71 81, E-Mail: info@verkehrsseminare.com, Internet: https://www.verkehrsseminare.com
- Verkehrsseminare Fachschule Naumann, In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk Aachen, Tel. 02644 4063334, Fax 02644 4063216, Mobil 0170 8722110, E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de, Internet: https://fachschule-Naumann.de
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Geerd Westenbroek, Berlin: Lernkarten zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer. Über 730 Fragen und Antworten mit allen Inhalten nach der Berufszugangsverordnung. Verfügbar als digitale Anwendung oder als Printversion.https://www.westenbroek.de/
Digitales Lernen:
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AVB-Seminare – Digitales Lerncenter, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 9099250, E-Mail: info@avb-seminare.de, Internet: https://www.avb-seminare.de oder https://www.avb-lerncenter.de
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SVG-Akademie GmbH (Online-Schulungsanbieter), Bullerdeich 36, 20537 Hamburg, Tel. 0711 4019-125, E-Mail: info@svg-akademie.de, Internet: https://www.svg-akademie.de
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Verkehrsseminare marbs e.K., Inh. Ellen Hummel, Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall, Seminarorte u.a. Köln und Düsseldorf, Tel.: 07136 270 71 81, E-Mail: info@verkehrsseminare.com, Internet: https://www.verkehrsseminare.com
Wir weisen darauf hin, dass die Auflistung keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit erhebt und die Lehrgangsveranstalter weder von der IHK zugelassen, noch auf Lehrinhalte und Unterrichtsqualität geprüft werden. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
Prüfungstermine/Warteliste
schriftlich | mündlich | Hinweise |
---|---|---|
27.01.2025 | 19.02.2025 | Termin und Warteliste ausgebucht! |
17.03.2025 | 09.04.2025 | Anmeldung ab Februar 2025 möglich |
19.05.2025 | 11.06.2025 | Anmeldung ab April 2025 möglich |
15.07.2025 | 20.08.2025 | Anmeldung ab Juni 2025 möglich |
15.09.2025 | 08.10.2025 | Anmeldung ab August 2025 möglich |
24.11.2025 | 17.12.2025 | Anmeldung ab Oktober 2025 möglich |
Sollten Sie im Anmeldeportal keine Termine sehen, dann stehen zur Zeit keine Prüfungsplätze zur Verfügung. Bitte schauen Sie regelmäßig im Anmeldeportal nach oder setzen Sie sich auf die Warteliste. Wir kontaktieren Sie, wenn Plätze frei werden.
Hinweis: Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl kann die mündliche Prüfung auch an einem anderen Tag stattfinden.
Anmeldung und Prüfungsgebühr
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung zu mehreren Prüfungsterminen ist nicht möglich.
Für die Anmeldung zur Prüfung ist ein Nachweis (Personalausweises, Aufenthaltstitel oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe) vorzulegen, den Sie bei der Anmeldung über die Datenbank mit hochladen müssen. Bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung vorzulegen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht benötigte Daten auf der uns zur Verfügung gestellten Kopie Ihres Personalausweises von Ihnen geschwärzt werden können. Benötigt werden jedoch folgende Daten:
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Name, Vorname
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Anschrift Wohnort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
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Staatsangehörigkeit
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Geburtsdatum, Geburtsort
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Passbild
Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro. Nach Eingang Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid zeitnah vor dem Termin erhalten. Die Gebühr muss zum Zahlungsziel beglichen werden bzw. spätestens am Tag der Prüfung, wenn das Zahlungsziel nach dem Prüfungstermin ist. Die Bareinzahlung der Prüfungsgebühr in unserem Hause ist nicht möglich.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Prüfung, unabhängig aus welchem Grund, muss schriftlich per E-Mail an verkehr@aachen.ihk.de erfolgen. Melden Sie sich schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin ab, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn der Prüfung, ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent. Wenn bis zum Prüfungstag kein Rücktritt erklärt wird oder Sie am Prüfungstag unentschuldigt fehlen, wird die volle Gebühr erhoben. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Prüfungsgebühren erstattet. Bei Rücktritt oder nicht Erscheinen zur Prüfung gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Mit der Anmeldung stimmen Sie der Gebührenordnung und dem
der IHK Aachen zu. Informationen zur personenbezogenen Datenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter Impressum und Datenschutz.
IHK-Ansprechpartner zur Fachkundeprüfung
Prüfungsanmeldung:
- Sonja Steffens, Telefon: +49 241 4460-230
Fachfragen zur Prüfung und Berufszugang:
- Saskia Pionke, Telefon: +49 241 4460-128
- Marita van Rey, Telefon: +49 241 4460-103
- Karin Kühn, Telefon: +49 241 4460-224
- Benjamin Haag, Telefon: +49 241 4460-131
- Sabrina Reisgen, Telefon: +49 241 4460-205
Hier erhalten Sie Informationen zum Berufszugang im Taxen- und Mietwagenverkehr.