Verkehrsprüfungen: Taxen- und Mietwagen

Taxen- und Mietwagenverkehr: Häufige Fragen (FAQ)

Wie erhalte ich die Genehmigung zur Personenbeförderung?

Dafür muss ein Antrag bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden. Es wird dabei vor allem geprüft, ob folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  1. Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  3. Fachliche Eignung des Unternehmers

Welches Straßenverkehrsamt ist für mich zuständig?

Das Straßenverkehrsamt der Stadt oder Gemeinde, in der das Unternehmen gegründet werden soll. Über die Links finden Sie vorab wichtige Informationen zur Antragsstellung (beispielsweise zu Voraussetzungen, Kosten, Bearbeitungsdauer):

Kann nur der Betriebsinhaber die fachliche Eignung mit einbringen?

Nein, der Inhaber kann einen sogenannten Geschäftsführer im Sinne des PBefG benennen, der eine Fachkundebescheinigung besitzt. Dieser Geschäftsführer muss dann vertraglich geregelte leitende Tätigkeiten im Unternehmen ausführen zu einem angemessenen Entgelt.

Welche IHK ist bei der Fachkundeprüfung für mich zuständig?

Örtlich zuständig ist diejenige IHK, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat. Falls ein aktueller Arbeitsvertrag aus dem Kammerbezirk vorgelegt wird, kann geprüft werden, ob eine Teilnahme auch bei der IHK Aachen möglich ist.

Was kostet die Teilnahme an der Prüfung?

Ein Gebührenbescheid in Höhe von 200 Euro wird vorab gemeinsam mit der Einladung per Post verschickt.

Wie und wann kann ich mich anmelden?

Sie können sich auf unserer Homepage über das Online-Anmeldeportal anmelden. Dort finden Sie auch die aktuellen Prüfungstermine. Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, da die Termine meist schnell ausgebucht sind.

Wie ist eine Fachkundeprüfung aufgebaut?

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen je eine Stunde mit Multiple-Choice-Aufgaben und offenen Fragen mit direkter Antwort. Im zweiten Teil gibt es zusätzliche Kalkulationsaufgaben. Je nach erreichter Punktzahl folgt eine Woche später eine mündliche Prüfung von 30 Minuten.

Welche Themen werden in der Prüfung abgefragt?

Der IHK-Orientierungsrahmen enthält die möglichen Prüfungsinhalte:
  • rechtliche Sachgebiete
  • kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung
  • technische Normen
  • Straßenverkehrssicherheit (Unfallverhütungsmaßnahmen, Arbeitsschutz und Wartung der Fahrzeuge)
  • grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Sie können sich selbst mit Literatur vorbereiten oder an einem Vorbereitungskurs teilnehmen. Der Kurs ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Eine Übersicht der Veranstalter und der Verlage mit Fach- und Übungsbüchern finden Sie hier.

Wann habe ich die Prüfung bestanden?

In beiden schriftlichen Teilen müssen jeweils mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht werden, um die schriftliche Prüfung zu bestehen. Haben Sie in beiden Teilen zusammen:
  • mindestens 90 Punkte erreicht, haben Sie direkt bestanden,
  • zwischen 56,5 und 90 Punkte erreicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung eingeladen.
Wichtig: Auch bei der mündlichen Prüfung müssen zum Bestehen 50 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Wie erfahre ich von meinem Prüfungsergebnis?

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt. Sie erfahren rechtzeitig, ob eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung erforderlich ist. Telefonische Auskünfte darf die IHK Aachen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben.

Wann und wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?

Es gibt keine Begrenzung. Eine neue Anmeldung ist jedoch erst möglich, sobald Sie das Prüfungsergebnis schriftlich erhalten haben.

Welche Möglichkeiten gibt es noch zur Anerkennung der fachlichen Eignung?

Im Regelfall wird die fachliche Eignung durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK erbracht. Es gibt zwei Ausnahmen, die vom Gesetzgeber sehr eng gefasst wurden und nur im Einzelfall anerkannt werden können:
  1. Anerkannte gleichwertige Ausbildungsberufe und Studiengänge:
    Diese müssen vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  2. Anerkennung der leitenden Tätigkeit:
    Hierbei muss eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen mit Straßenpersonenverkehr nachgewiesen werden. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.

Was sind die ersten Schritte? Welches Vorgehen ist zu empfehlen?

Es ist ratsam, sich zunächst auch bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt über die Anforderungen bei der Antragsstellung der Genehmigung telefonisch oder über deren Internetseiten (siehe oben) zu informieren.
Dennoch sollten Sie sich zu Beginn Gedanken darüber machen, wie Sie die Fachkunde in Ihrem Unternehmen nachweisen: Falls Sie selbst die Fachkundeprüfung ablegen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig bei der IHK dazu anmelden und sich bei den Verlagen oder auch Schulungsveranstaltern über die Vorbereitungskurse (Termine, Kosten etc.) informieren.
Anschließend können Sie den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen und die angeforderten Bescheinigungen bei den jeweiligen Behörden einholen.