Verkehrsprüfungen

Gefahrgutbeauftragte

Wer als Unternehmen am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der für die sichere Abwicklung der Transporte verantwortlich ist.
Hierzu muss die betreffende Person an einer Schulung für Gefahrgutbeauftragte teilnehmen und die Schulung mit einer Prüfung erfolgreich abschließen.

1. Schulung des Gefahrgutbeauftragten

Die GbV schreibt vor, dass die Schulung für Gefahrgutbeauftragte von der IHK anerkannt sein muss.
Die Schulungen werden unterteilt in die Verkehrsträgern
  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffsverkehr und
  • Seeschiffsverkehr.
Die Schulungsinhalte ergeben sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN (analog auch für den Seeverkehr) sowie § 8 GbV.
Die Schulung für den ersten Verkehrsträger umfasst 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Für jeden weiteren Verkehrsträger umfasst die Schulung 7 Stunden und 30 Minuten (10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). 

2. Anerkannte Schulungsveranstalter

3. Prüfung des Gefahrgutbeauftragten

Für die Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Prüfung kann unabhängig von der Schulungsstätte und dem Wohnort bei jeder IHK abgelegt werden.
  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (vier Verkehrsträger) bei Grundprüfungen, und 50 und 125 Minuten bei Verlängerungsprüfungen. Die Prüfungsdauer bei Ergänzungsprüfungen beträgt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger zugelassen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  • Die Prüfung kann grundsätzlich nur in deutscher Sprache abgelegt werden.

Zulassung zur Prüfung

Grundprüfung:

  • Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsveranstalter absolviert hat und darüber der IHK eine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann.

Ergänzungsprüfung:

  • Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte besitzt und für den/die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Teilnahmebescheinigung eines anerkannten Schulungsveranstalters vorlegen kann.

Verlängerungsprüfung:

  • Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. Die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einer Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Der Idealfall für die Prüfungsteilnahme ist, wenn der Prüfungstermin innerhalb eines Jahres vor dem Ablaufdatum liegt. In diesem Fall kann das Ablaufdatum von der IHK bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme um fünf Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum verlängert werden. Der Prüfungstermin sollte so gewählt werden, dass Wiederholungsprüfungen nach nicht bestandener Prüfung noch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte “in Ruhe” noch geplant und besucht werden können.
  • Die Verlängerungsprüfung muss vor Ablauf des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte abgelegt werden. Ein abgelaufener Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte kann von der IHK aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden und die die Berechtigungen verfallen. Ausnahmetatbestände sieht die aktuelle Rechtlage hierfür nicht vor.

Wiederholung der Prüfung:

  • Bei Grund- und Ergänzungsprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulungsteilnahme zulässig.
  • Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.

4. Fragenfundus

Die zuständigen Gremien der IHK-Organisation haben den Fragenkatalog für die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten auf den Stand der Vorschriftenänderungen zum 1. Januar 2023 gebracht.
Dieser Katalog ist unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen ab sofort die Grundlage für die Erstellung der Prüfungsfragebogen für die verschiedenen Prüfungsvarianten in der Prüfung für Gefahrgutbeauftragte.
 Die aktuelle Fassung vom 1. Januar 2023 finden Sie hier online auf der Homepage des DIHK.

5. Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

Folgende schriftliche Prüfungstermine bieten wir an.
Sie können sich online über das Anmeldeportal zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung bei der IHK Aachen anmelden. 
Termin
Anmeldeschluss
13.06.2024
06.06.2024
23.09.2024
16.09.2024
11.11.2024
04.11.2024

6. Ersatz-Bescheinigung

Bei Verlust oder Diebstahl stellt die IHK auf Antrag eine Ersatz-Bescheinigung aus.
Zuständig für die Ausstellung ist die IHK, die Ihren Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten ausgestellt hat.

7. Rechtliche Grundlagen

Die Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte finden Sie hier.
Das Bundesverkehrsministerium bietet auf seiner Website eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen:
Über unsere Ansprechpartner können Sie unser detailliertes Merkblatt und weitere Informationen zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung anfordern.