Bewachungsgewerbe
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
Zielgruppe
Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben oder ausüben wollen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Ziel
Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
Prüfungstermine
Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich die Bewertungsskala der schriftlichen Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
Schriftliche Prüfung
|
Mündliche Prüfung (unter Vorbehalt) |
Bemerkung |
---|---|---|
7. August 2025 |
21. August 2025
ggf. Zusatztermin am 20.08.2025
|
ausgebucht! |
6. Oktober 2025 |
23. Oktober 2025
ggf. Zusatztermin am 22.10.2025
|
Buchbar ab 18.08.25, 08:00 Uhr |
Weitere Prüfungstermine für 2025 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. |
Der Anmeldeschluss ist jeweils circa sechs Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin und gilt nur, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Benutzerkonto erstellen
Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Anmeldungen sowie die Ergebnisse nach der Prüfung im Portal ansehen. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Ihren Anmeldstatus zu überprüfen oder Ihre Daten zu ändern, wenn Sie zum Beispiel umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen Computer vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese auch persönliche Informationen wie die Einladung zur Prüfung kommunizieren.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese auch persönliche Informationen wie die Einladung zur Prüfung kommunizieren.
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
- Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Prüfung anmelden.
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Über den folgenden Link kommen Sie dann zur Teilnehmerübersicht:
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den folgenden Anmeldelink für die Prüfung anmelden.
Anmeldung zur Prüfung
Prüfungsgebühr
Der Gebührentarif der IHK Aachen sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung folgende Gebührentatbestände vor:
Prüfungsart | Gebühr |
---|---|
Gesamtprüfung (mündlich und schriftlich) | 131,00 Euro |
Gesamtprüfung Wiederholung (schriftlich und mündlich) | 65,50 Euro |
Wiederholungsprüfung (mündlich) | 65,50 Euro |
Achtung: Als Wiederholer gelten nur Teilnehmer, die ihre erste schriftliche Prüfung bei der IHK Aachen abgelegt haben. Teilnehmer anderer IHKs werden bei uns als Neukunde geführt und zahlen die volle Prüfungsgebühr. Mündliche Wiederholer von anderen IHKs werden von der IHK Aachen nicht geprüft!
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass ein Bescheid über die Prüfungsgebühren nachträglich nicht mehr auf einen anderen Gebührenschuldner ausgestellt werden kann, daher ist – sofern gewünscht – eine Kostenübernahmeerklärung der Anmeldung beizufügen.
Prüfungsthemen
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Prüfungsdurchführung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung wird etwa 4 Wochen vor dem Prüfungstermin postalisch versendet. Die schriftliche Prüfung wird in elektronischer Form mittels eines Tablets durchgeführt. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und wird in elektronischer Form mittels eines Tablets durchgeführt. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind Multiple-Choice Aufgaben zu bearbeiten. Die Bewertung erfolgt nach dem “Alles-oder-Nichts-Prinzip”. Gerne können Sie mit einer Demoprüfung die Prüfungssoftware kennen lernen. Bitte beachten Sie, dass die Demoprüfung für PC oder Tablet konfiguriert ist und auf dem Smartphone nicht funktionieren könnte.
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung wird etwa 4 Wochen vor dem Prüfungstermin postalisch versendet. Die schriftliche Prüfung wird in elektronischer Form mittels eines Tablets durchgeführt. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und wird in elektronischer Form mittels eines Tablets durchgeführt. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind Multiple-Choice Aufgaben zu bearbeiten. Die Bewertung erfolgt nach dem “Alles-oder-Nichts-Prinzip”. Gerne können Sie mit einer Demoprüfung die Prüfungssoftware kennen lernen. Bitte beachten Sie, dass die Demoprüfung für PC oder Tablet konfiguriert ist und auf dem Smartphone nicht funktionieren könnte.
Die Einladung zur mündlichen Prüfung versenden wir am Tag der schriftlichen Prüfung per Post. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 Punkten bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Terminwünsche für Ihre mündliche Prüfung berücksichtigen können. Die mündliche Prüfung soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer.
Rücktritt von der Prüfung
Sie können vor Beginn der Prüfung (bei schriftlicher Prüfung vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Sofern Sie vor Beginn der Prüfung schriftlich zurücktreten, ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr (auch im Krankheitsfall). Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben.
Prüfungsvorbereitung
Es ist formal nicht erforderlich, vor der Prüfung einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die meisten Prüfungsteilnehmer bereiten sich aber mit solcher Unterstützung oder auch durch selbstständiges Lernen vor. Als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung können Interessenten auch die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe besuchen.
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Lehrgangsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Lehrgangsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an die Lehrgangsanbieter zu richten.
Fälschungssichere Bescheinigungen
Die IHK Aachen hat im März 2013 beschlossen, neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen zum Unterrichtungsverfahren und zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO einzuführen. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung neben Siegel und Unterschrift aufgeklebt ist.
Bescheinigungen, die in der Zeit vom 1. März 2013 bis zum 31. Dezember 2019 von der IHK Aachen ausgestellt wurden, sind nur mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig. Durch die Einführung des Bewacherregisters beziehungsweise der Identifikationsnummer wird seit dem 1. Januar 2020 auf das Hologramm-Etikett verzichtet.
Voraussetzungen für die Prüfung
Voraussetzung für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind gute deutsche Sprachkenntnisse.
Um eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nach bestandener Unterrichtung beziehungsweise Sachkundeprüfung ausüben zu können, müssen Sie zudem grundsätzlich das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein eintragungsloses Führungszeugnis vorweisen.