Gefahrgutbeauftragter
© NATTAWIT KHOMSANIT - stock.adobe.com
Gefahrgüter werden täglich zu und von den Baustellen/Arbeitsstellen befördert. Hierzu gehören zum Beispiel Gase (Sauerstoff, Propan, Acetylen), Spraydosen oder flüssige brennbare Stoffe wie Farben, Lösemittel, Holzschutzmittel oder flüssige Stoffe wie Reinigungsmittel oder flüssige ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure (Batterien), Ammoniak, Lötwasser und Stoffe mit anderen Gefahreneigenschaften wie Epoxidharzklebstoff, Unterbodenschutz, ölverschmierte Putzlappen und ungereinigte leere Gefahrgut-Behältnisse. Der Gesetzgeber hat diese Beförderungen geregelt, um Gefahren zu vermeiden.
Rechtliche Grundlage
Die Schulung und Bestellung von Gefahrgutbeauftragten ist seit 1991 in Deutschland durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vorgeschrieben. Die GbV basiert auf der EG-Richtlinie 96/35/EG und wurde auf Grundlage des Gefahrgutbeauftragtengesetzes verordnet.
Das grundlegende Regelwerk für das gesamte Gefahrgutrecht stellt das Gefahrgutbeförderungsgesetz dar, für dessen Durchführung noch verschiedene ergänzende Rechtsverordnungen erlassen worden sind.
Das Gefahrgutbeauftragtengesetz (GGBefG) gilt jedoch nicht für die innerbetriebliche Beförderung auf abgeschlossenen Betriebsgeländen oder mehrerer verbundener Betriebsgelände (Industrieparks). Hier sind die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (ChemG) anzuwenden.
Luftverkehr:
Für den Luftverkehr gibt es keine Gefahrgutverordnung. Hier gelten die ICAO-TI / IATA-DGR auf der Basis des Luftverkehrsgesetzes.
Legende:
Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
- Bestellungspflicht für Gefahrgutbeauftragte (Nr. 3180418)
- Was muss beachtet werden, auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist? (Nr. 4369054)
- Welche Unternehmen sind von der Bestellungspflicht befreit? (Nr. 3176156)
- Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (Nr. 3176184)
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Gefahrgutbeauftragter ? (Nr. 3176258)
Schulung
- Schulungssystem (Nr. 3176368)
- Schulungsinhalte (Nr. 3176384)
- Schulungsveranstalter (Nr. 3176406)
- Literaturhinweise (Nr. 3176414)
Prüfung
- Prüfungsarten (Nr. 3176430)
- Bewertung der Prüfungsleistung (Nr. 3176434)
- Prüfungsinhalte (Nr. 3176454)
- Prüfungsvoraussetzungen (Nr. 3176462)
- Prüfungstermine und Kosten (Nr. 3176466)
Schulungsnachweis
- Geltungsdauer (Nr. 3176480)
- Schulungsnachweise nach §7 Abs. 3 (Nr. 3176492)
- Vorschriften für beschränkte Schulungsnachweise (Nr. 3176508)
- Schulungsnachweise anderer ADR/RID/ADN-Vertragsstaaten (Nr. 3312072)
- Ersatzschulungsnachweis (Nr. 3176522)
Anerkennung von Schulungsveranstaltern
Die Anerkennung der Schulungen und die Durchführung der Prüfungen sind den IHK's als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft übertragen worden.
Der Gefahrguttransport stellt hohe Anforderungen an die Schulungsverantwortlichen.
Informationen zum Anerkennungsverfahren inkl. der nötigen Antragsdokumente (ZIP-Datei · 481 KB) haben wir für Sie zusammengestellt.
Wir informieren und begleiten Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens.
Gesetze und Verordnungen
- Gefahrggutbeförderungsgesetz (GGBefG) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gefahrgutg/)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gbv_2011/gesamt.pdf)
- Gefahrgutverordnung (GGVSEB) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/GGVSEB.pdf)
- RSEB Durchführungsrichtlinie GGVSEB (Link: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30042019_G2436427120193.htm)
- Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ggav_2002/gesamt.pdf)
- Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ggkostv_2013/gesamt.pdf)
- Gefahrgut-Kontrollverordnung (GGKontrollV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ggkontrollv/BJNR130600997.html)
- Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/odv/ODV.pdf)