Nr. 1449634

Sachverständigenwesen

Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe, Sachverständige auf den Sachgebieten der Wirtschaft öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen überprüft die IHK, womit nur persönlich und fachlich qualifizierte Personen für Wirtschaft, Gerichte und Behörden zur Verfügung stehen.
In einer hochtechnisierten und arbeitsteiligen Gesellschaft ist die Inanspruchnahme von Sachverständigen nötig. Für den Bedarf an Sachverstand benennen die IHKs die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das Tätigwerden von Sachverständigen kann bewirken, dass sich Interessenkonflikte schnell und kostengünstig erledigen lassen.
Unternehmensgründung, Sachverständigenwesen