Bewachungsgewerbe
- Informationen zur Unterrichtung und zur Sachkundeprüfung
- Wie läuft das Unterrichtungsverfahren ab?
- Wann findet das Unterrichtungsverfahren statt und was kostet es?
- Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
- Wann findet die Sachkundeprüfung statt und was kostet sie?
- Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?
- Literaturhinweise
- Ersatzbescheinigung
Informationen zur Unterrichtung und zur Sachkundeprüfung
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierzu gemäß § 34a der Gewerbeordnung eine besondere Erlaubnis der Gewerbebehörde (Ordnungsamt). Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn zuvor die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe besucht wurde.
Für bestimmte Bewachungstätigkeiten, die sich vorwiegend im öffentlichen Verkehrsraum oder in vergleichbaren Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr abspielen (z.B. Citystreife, Einzelhandelsdetektiv, Türsteher etc.), ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung Voraussetzung. Nähere Informationen bietet Ihnen das "Merkblatt Abgrenzung einzelner Tätigkeiten".
Wie läuft das Unterrichtungsverfahren ab?
Für alle Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren vor. Diese Unterrichtung ist grundsätzlich gewerberechtliche Voraussetzung für eine Arbeitnehmertätigkeit im Bewachungsgewerbe, z.B. in folgenden Bereichen:
Objekt-, Werkschutz / Revier-, Streifenwachdienst / Geld-, Werttransport / Empfangsdienst im Objektschutz / Veranstaltungsschutz / Personenschutz
Für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren sind ausreichende Kenntnisse, nach mindest Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig. Voraussetzung für die Erteilung des gewerberechtlichen Unterrichtungsnachweises durch die IHK ist die Teilnahme ohne Fehlzeiten sowie das erfolgreiche Absolvieren von mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen.
Die Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW) übernimmt die fachliche und organisatorische Umsetzung der Unterrichtungsverfahren. Die Entscheidung, ob ein Unterrichtungsnachweis erteilt werden kann, trifft ausschließlich die IHK.
Wann findet das Unterrichtungsverfahren statt und was kostet es?
Auf der Internet Seite der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft finden Sie Termine, sowie die Option zur Online-Anmeldung.
Kosten für das Unterrichtungsverfahren: 465,-- Euro
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO muss jeder – Unternehmer wie Arbeitnehmer – absolviert haben, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion (verkürzte Form)
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Für eine umfassende Qualifizierung zum Berufseinstieg im Bewachungsgewerbe empfiehlt sich zunächst die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren, da darin das Basiswissen für eine erfolgreiche Sachkundeprüfung vermittelt wird. Inhalte der Unterrichtung sind die Sachgebiete, die die für alle Arten des Bewachungsgewerbes fachspezifischen Pflichten und Befugnisse enthalten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV 23),
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Zur optimalen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung wird zusätzlich ein 3-tägiges Prüfungstraining zur methodischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung angeboten. Termine auf Anfrage
Wann findet die Sachkundeprüfung statt und was kostet sie?
Auf der Internet Seite der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft finden Sie Termine, sowie die Option zur Online-Anmeldung.
Kosten für die Sachkundeprüfung: 195,00 Euro.
Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?
Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine konkreten Vorgaben. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf diese Prüfung vorzubereiten. Es erscheint aber sinnvoll, sich unter Anleitung von geeigneten Dozenten in einem geregelten Lehrgang den erforderlichen Stoff anzueignen. Grundsätzlich können Vorbereitungskurse von einer Vielzahl von Trägern angeboten werden.
Da die Sachkundeprüfung sich auf die gleichen Sachgebiete bezieht, wie die Unterrichtungsverfahren, bietet sich als Einstieg in die Thematik die Teilnahme an dem 40-stündigen Unterricht an und darauf aufbauend eine gezielte Prüfungsvorbereitung, wie sie von der VSW, Vereinigung für die Sicherheit in der Wirtschaft e.V., Mainz, durchgeführt wird. Weitere Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem bundesweiten Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen.
Eine Testprüfung ist auch Online möglich.
Literaturhinweise
Für die selbständige Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung finden Sie nachstehend einige Literaturhinweise bzw. eine Online-Testprüfung:
- Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe
aktuelle Auflage
DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung 39
SecuMedia-Verlag
Tel.:0 67 25 9304-0
Preis: 39,00 € - Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
2015, 10. Auflage, 166 Seiten
ISBN 978-3-415-05531-5
Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
Tel.: 0711 7385-0
Preis: 24,80 € - Leitfaden "Sachkundeprüfung"
1. Rechtliche Grundlagen - 280 Seiten, Preis: 19,50 €
2. Umgang mit Menschen - 72 Seiten, Preis: 12,00 €
3. Leitfaden Sachkundeprüfung Grundlagen der Sicherheitstechnik - 48 Seiten, Preis: 5,00 €
SecuMedia-Verlag
Tel.: 06725 9304-0 - Textsammlung: Vorschriftensammlung für die Sicherheitswirtschaft
(Inhalt: Grundgesetz, BGB, Betriebsverfassungsgesetz, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges, Berufsgesnossenschaftliche Vorschriften BGV A1, A8, C7, D29, Bundesdatenschutzgesetz uvm.)
2017, 12. Auflage, 320 Seiten
ISBN 978-3-415-05916-0
Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
Tel.: 0711 7385-0
Preis: 19,90 € - Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort
2015, 8. Auflage, 126 Seiten
ISBN 978-3-415-05530-8
Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
Tel.: 0711 7385-0
Preis: 16,80 €
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Ersatzbescheinigung
Sie haben Ihren Nachweis für das Bewachungsgewerbe verloren? Oder benötigen Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsprüfung für Rentenversicherungszwecke? Mit unserem Formular können Sie einen Antrag für eine Ersatzbescheinigung (Zweitschrift) einreichen. Der Kostenumfang für eine Ersatzbescheinigung beträgt laut Gebührentarif 40€.
Weitere Informationen und Downloads
- Satzung Bewachungsgewerbe ab 28.11.2019 (Nr. 4803838)
- Bewachungsverordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/BJNR069200019.html)
- Abgrenzung der Tätigkeiten nach §34a (Nr. 3763196)
- Zuständige Behörden der Bewachungserlaubnis (Nr. 3765130)
- Voraussetzungen für die Bewachungserlaubnis (Nr. 3765102)
- Gewerbeordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo/gesamt.pdf)
- Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung 2016 (Link: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2692.pdf)
- Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetz-zur-aenderung-bewachungsrechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=7)
- Bewachungsgewerbe: Anschriften und Termine (Nr. 3764266)
- Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 376 KB) (Nr. 1448774)
- Anerkennung einer im EU-/EWR-Staat erworbenen Berufsqualifikation (Nr. 4439270)
- Befreiungsmöglichkeiten für das Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) (Nr. 3762546)