Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik
- Welche Aufgaben haben Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik?
- Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
- Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
- Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
- Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- Was kostet die Prüfung?
- Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Welche Aufgaben haben Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik?
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist zudem der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachzuweisen
Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
- 06. – 07.11.2024 (fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen)
- mündliche Ergänzungsprüfungen: voraussichtlich 28.-30.01.2025
- 12. – 13.11.2024 (Handlungsspezifische Qualifikationen)
- Situationsbezogene Fachgespräche: voraussichtlich 10.-18.12.2024
- mündliche Ergänzungsprüfungen: voraussichtlich 28.-30.01.2025
- 29. – 30.04.2025 (fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen)
- 15. – 16.05.2025 (Handlungsspezifische Qualifikationen)
Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular (PDF-Datei · 587 KB) zur Prüfung an. Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 05.01., für die Herbstprüfungen sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Wenn Sie Bildungsfreistellung für 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen 2035/0419/24, für die handlungsspezifischen Qualifikationen 2035/0420/24.
Informationen und Anträge zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsfreistellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Der Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Technik":
a) Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder
b) Automatisierungs- und Informationstechnik; - Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen,
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; - Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung,
b) Personalentwicklung,
c) Qualitätsmanagement
Es werden drei funktionsfeldbezogene und die Handlungsbereiche integrierende Situationsaufgaben unter Berücksichtigung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen Fachgespräches.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr bestimmt sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen und beträgt für alle Prüfungsteile insgesamt 925,00 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung der Gebühren ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.