Industriemeister/-in - Fachrichtung Chemie

Welche Aufgaben haben Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Chemie?

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Chemie arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens, um Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie stellen sich flexibel auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements ein. Zudem gestalten sie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mit. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer
  • den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt hat, und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Fällen nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben (s. Verordnung § 1 Absatz 3) eines Geprüften Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin haben. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 3 Absatz 4 der Verordnung.
Vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist zudem der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (s. Verordnung § 2 Absatz 2) nachzuweisen

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfungen finden an folgenden Termine statt:
  • 09. – 10.10.2024 (Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen)
    Rechtsbewusstes Handeln (1. Prüfungstag)
    Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (1. Prüfungstag)
    Betriebswirtschaftliches Handeln (2. Prüfungstag)
    Zusammenarbeit im Betrieb (2. Prüfungstag)
  • 16. – 17.10.2024 (Handlungsspezifische Qualifikationen)
    Chemische Produktion (1. Prüfungstag)
    Organisation, Führung und Kommunikation (2. Prüfungstag)
    Wahlqualifikation (Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Betriebscontrolling, Syntheseplanung, Technologie) (2. Prüfungstag)
    13.12.2024 voraussichtlich Fachgespräch sowie mündliche Ergänzungsprüfung für BQ und HQ
  • 12. – 13.03.2025 (Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen)
  • 19. – 20.03.2025 (Handlungsspezifische Qualifikationen)
  • 16. – 17.10.2025 (Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen)
  • 28. – 29.10.2025 (Handlungsspezifische Qualifikationen)
Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular (PDF-Datei · 587 KB) zur Prüfung an. Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 05.01., für die Herbstprüfung sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Falls Sie Bildungsfreistellung 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen 2035/0417/24, für die handlungsspezifischen Qualifikationen 2035/0418/24.
Informationen und Anträge zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsfreistellung des Ministeriums Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Der Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach § 4 geprüft.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Chemische Produktion
  • Organisation, Führung und Kommunikation
  • Spezialisierungsgebiete
Im Prüfungsteil der Handlungsspezifischen Qualifikationen werden zwei handlungsspezifische Situationsaufgaben I und II sowie eine anwendungsbezogene schriftliche Ausarbeitung nach § 5 geprüft. Bei der Situationsaufgabe I handelt es sich um eine schriftliche Prüfung während Situationsaufgabe II aus einer schriftlichen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch besteht.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 850,00 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.