Handelsfachwirt/-in
- Welche Aufgaben hat ein Handelsfachwirt?
- Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
- Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
- Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
- Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- Was kostet die Prüfung?
- Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Welche Aufgaben hat ein Handelsfachwirt?
Die Weiterbildung zum/r Geprüften Handelsfachwirt/in vermittelt Ihnen spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie befähigt, qualifizierte Führungsaufgaben im Bereich Handel zu übernehmen. Handelsfachwirte arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis*
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis*
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis*
oder - den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis*
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis* nachweisen kann.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung.
*Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
- 02.04.2025 (1. Teilprüfung)
- 03.04.2025 (2. Teilprüfung)
- 18.09.2025 (1. Teilprüfung)
- 19.09.2025 (2. Teilprüfung)
Bitte melden Sie sich zur Prüfung mit diesem Anmeldeformular (PDF-Datei · 591 KB) an. Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 05.01., für die Herbstprüfungen sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Falls Sie Bildungsfreistellung für obige Prüfungstermine in 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: für die 1. Teilprüfung 2035/0415/24, für die 2. Teilprüfung 2035/0416/24.
Informationen und Anträge zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsfreistellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Interessant ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr bestimmt sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 376 KB) der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen. Sie beträgt für diese Prüfung insgesamt 550,00 Euro. eine Information über die Zusammensetzung dieser Prüfungsgebühren ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS-Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.