Berufspädagoge/ Berufspädagogin
- Welche Aufgaben hat ein Berufspädagoge?
- Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
- Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
- Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
- Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- Was kostet die Prüfung?
- Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Welche Aufgaben hat ein Berufspädagoge?
Berufspädagogen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.
Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.
Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis*,
oder - ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis*
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis*
- und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung.
*Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben.
Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
Die Prüfungen zum Berufspädagogen findet an folgenden Terminen statt:
- 25. + 27.11.2024 (Kernprozesse berufliche Bildung)
- 27. + 29.11.2024 (Berufspädagogisches Handeln)
- 05. + 07.05.2025 (Kernprozesse berufliche Bildung)
- 07. + 09.05.2025 (Berufspädagogisches Handeln)
Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular (PDF-Datei · 580 KB) zur Prüfung an.
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 05.01, für die Herbstprüfungen sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Wenn Sie Bildungsfreistellung für obige Prüfungstermine in 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: für die Kernprozesse 2035/0411/24, für Berufspädagogisches Handeln 2035/0412/24.
Informationen und Anträge zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsfreistellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Kernprozesse der beruflichen Bildung
- Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung sowie
- Spezielle berufspädagogische Funktionen.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Außerdem ist eine Projektarbeit über eine komplexe berufspädagogische Problemstellung zu schreiben.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 1150,00 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Uns bekannte Lehrgangsanbieter können sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.