Checkliste zur Einreichung des Ausbildungsvertrages
Bitte prüfen Sie die Hinweise zum Einreichen des Berufsausbildungsvertrages, die in dieser Übersicht aufgelistet sind.
Um Ihren Berufsausbildungsvertrag ordnungsgemäß eintragen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Ausbildungsvertrag
- 1x Ausbildungsrahmenplan
- ggf. Ausbilder-Stammdaten-Formular
- ggf. Zeugniskopien eines vorhergehenden Schulbesuches (nur bei verkürzter Ausbildung)
- ggf. ärztliche Bescheinigung (nur für unter 18-Jährige erforderlich)
- Anmeldung zum Besuch der Berufsbildenden Schule (Sendung direkt an Schule)
Bitte alle genannten Unterlagen rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn einreichen.
1) Berufsausbildungsvertrag
Nutzen Sie hierfür gern den digitalen Berufsausbildungsvertrag.
Hiermit können Sie den Vertrag online ausfüllen und einreichen.
Oder Sie füllen das pdf-Dokument des Vertrages am PC aus, drucken alle Seiten aus und unterschreiben. Den Antrag auf Eintragung (Seite 3 + 4) und die Ausfertigung für die IHK (Seite 15 +16) reichen Sie ein.
Hinweise zum Ausfüllen des Vertrages
§ 1: Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungszeit durch Anrechnung eines
vorhergegangenen Schulbesuches (keine Pflicht)
vorhergegangenen Schulbesuches (keine Pflicht)
- Fachoberschulreife, Mittlere Reife bis zu 6 Monate oder gleichwertiger Abschluss
- Nachweis der Fachhochschulreife bis zu 12 Monate
- allgemeine Hochschulreife bis zu 12 Monate
- abgeschlossene Berufsausbildung bis zu 12 Monate
- einschlägige berufliche Grundbildung (Berufsgrundschuljahr) - 6 Monate oder 12 Monate (je nach Dauer)
- einschlägige Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung im Berufsfeld - 6 Monate oder 12 Monate (je nach Dauer)
- Einstiegsqualifizierung (EQ) max. 6 Monate (bei 12 Monaten EQ)
§ 1: Die Probezeit muss nach BBiG mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate betragen. Abweichende Angaben hiervon sind nichtig. Eine Verlängerung der Probezeit ist nur bei längerem Krankheitsausfall des Auszubildenden (mindestens 1/3 der Probezeit) möglich.
§ 3: Ort der Ausbildung
§ 4: Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens (Verbund, Lehrgänge, Ausland,…)
§ 5: schriftlich = handschriftlich; elektronisch = digital (z.B. Word, pdf, online,…) oder Sie nutzen unser "Digitales Berichtsheft".
§ 6: Es muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden.
§ 7: Der Urlaub richtet sich mindestens nach dem BurlG bzw. dem JArbSchG.
2) Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und wird in zweifacher Ausführung (1 x Azubi und 1 x Betrieb) ausgedruckt. Dieser ist ebenfalls auf der Website der IHK (Berufe A-Z) verfügbar. Füllen Sie bitte die beiden Deckblätter aus. Fügen Sie ein Kopie des ausgefüllten und unterschriebenen Deckblattes den einzureichenden Unterlagen bei.
3) Ausbilder-Stammdaten-Formular
Ausbilder-Stammdaten-Formular (PDF-Datei · 219 KB) und Kopien der Prüfungszeugnisse, sofern diese uns noch nicht vorliegen.
5) Ärztliche Bescheinigung
Bei Auszubildenden unter 18 Jahren (es gilt das Datum des Ausbildungsbeginns) ist die Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz einzureichen.
Die Erstuntersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen und ist beim Hausarzt kostenlos erhältlich (nicht zu verwechseln mit einem Attest oder einer Infektionsschutzbelehrung).
6) Anmeldung Berufsbildende Schule
Bitte melden Sie ihre Auszubildenden an den zuständigen Berufsschulen selbst an.
Die Anmeldeformulare finden Sie auf der jeweiligen Internetseite der Schulen. Die zuständige Berufsschule finden Sie auf der Internetseite der IHK unter dem betreffenden Ausbildungsberuf.
- Auf dem "Antrag auf Eintragung" müssen Sie die BA-Betriebsnummer zwingend angeben. Diese finden Sie im Entgeltabrechnungssystem.
- Im Falle des Ausscheidens eines Auszubildenden bitten wir Sie uns umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Hierzu bitten wir Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens mit dem Tag des Austrittes einzureichen.
- Bitte informieren Sie uns auch über etwaige Adressänderungen, damit die Einladungen zu den Prüfungen an die korrekte Adresse der Auszubildenden gesendet werden.