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Selbstständige Tätigkeit für Ukrainische Geflüchtete in Deutschland

Ukrainische Geflüchete, die vor dem Krieg in ihrer Heimat fliehen und nach Deutschland kommen, erhalten auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz). Diese Aufenthaltserlaubnis gestattet in der Regel die Erlaubnis, eine Beschäftigung aufzunehmen sowie eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen. In diesem Artikel gehen wir näher auf die Möglichkeit der Selbstständigkeit ein.

Begriffsgrundlagen

  • Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
  • Der Begriff der “selbstständigen Tätigkeit” wird im Gesetz nicht definiert. Daher fällt unter diesen Begriff jede Form von gewerbsmäßiger oder freiberuflicher Erwerbstätigkeit, die nicht als „Beschäftigung“ anzusehen ist.

Rechtliche Grundlagen

  • Ukrainische Geflüchtete, die vor dem Krieg in ihrer Heimat fliehen, können einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Link zum Gesetzestext) beantragen.
  • Ukrainische Geflüchtete, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben, dürfen eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
  • Zuständige Behörde für eine Aufenthaltserlaubnis ist die lokale Ausländerbehörde. Welche Ausländerbehörde zuständig ist, können Sie hier ermitteln.
  • Ukrainische Geflüchtete, die einen solchen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG nicht haben, benötigen einen Aufenthaltstitel, welcher die selbstständige Tätigkeit gestattet (zum Beispiel § 21 AufenthG)

Welche Berufe dürfen Ukrainer*innen (selbstständig) ausüben?

  • Eine Begrenzung auf bestimmte Berufe gibt es nicht. Allerdings gibt es sogenannte “reglementierte Berufe”, für deren Ausübung in Deutschland jeder eine Berufszulassung braucht, die einen bestimmten Abschluss oder eine Prüfung erfordern.
  • Beispiele für reglementierte Berufe sind Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Lehrer*innen, aber auch viele Handwerksberufe. Eine Liste mit den reglementierten Berufen gibt es hier
  • Damit ukrainische Staatsbürger*innen diese Berufe ausüben dürfen, benötigen sie neben dem entsprechenden Aufenthaltstitel auch einen deutschen Abschluss ODER die Anerkennung ihres ukrainischen/ ausländischen Abschlusses

Wie kann ein ukrainischer/ausländischer Berufsabschluss oder Studienabschluss anerkannt werden?

  • Für die Anerkennung der im Ausland erlernten Berufe und erzielten Abschlüsse sind in Deutschland unterschiedliche Stellen zuständig. Im Anerkennungsfinder können Interessierte die für sie richtigen Ansprechpartner finden.
  • In der Regel ist eine Anerkennung für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich. Eine Anerkennung wird jedoch empfohlen, weil sich damit die beruflichen Chancen verbessern und bei einem Beschäftigungsverhältnis eine bessere tarifliche Eingruppierung erzielt werden kann.
  • Ausnahme sind die reglementierten Berufe, bei denen eine Anerkennung zwingend erforderlich ist.
  • Die IHK Koblenz berät zur Anerkennung für die sogenannten “IHK-Berufe”

Wann kann die selbstständige Tätigkeit begonnen werden?

  • Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit empfehlen wir dringend, eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.
  • Mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann begonnen werden, sobald die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde
  • In manchen Fällen erteilt die Ausländerbehörde bereits bei Antragstellung eine sogenannte “Fiktionsbescheinigung”. In diesen Fällen kann mit Austellung der Fiktionsbescheinigung begonnen werden
  • Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfordert in vielen Fällen eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder einer Berufskammer (für Freiberufler)

Was muss bei der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beachtet werden?

  • In Deutschland sind viele Fragen gesetzlich speziell geregelt und es ist oft nicht einfach, alle Regeln zu überblicken. Es ist wichtig, dass man sich die entsprechenden Regeln vor Beginn anschaut.
  • Die selbstständige Tätigkeit beinhaltet immer ein gewisses finanzielles Risiko, daher sollte man die Tätigkeit gut planen (beispielsweise durch Erstellung eines Businessplans oder Geschäftsplans)
  • Die IHK Koblenz bietet für Personen, die sich selbstständig machen möchten kostenlose Basisseminare an, in denen viele wichtige Informationen vermittelt werden. Anmelden kann man sich hier.
  • Auf der Website der IHK Koblenz kann man außerdem viele weitere Informationen finden, die für die Existenzgründung wichtig sind, insbesondere auch für die Finanzierung.
  • Wenn man sich in der Region der IHK Koblenz niederlassen möchte, kann man auch eine kostenlose Gründungsberatung nutzen.