Umstieg auf elektronisches Verfahren in der Abfallverbringung
Im Zuge der Digitalisierung der Antragstellung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind gemäß der EU-Verordnung 2024/1157 sind Notifizierungsverfahren seit dem 21. Mai 2026 elektronisch abzuwickeln.
Das zuständige Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt stellt dazu umfangreiche Informationen zur Verfügung.
Registrierung für elektronische Verfahren
Zur Teilnahme am elektronischen Verfahren ist eine vorherige, zweistufige Registrierung im EU-Portal erforderlich. Zunächst ist ein EU-Login für eine natürliche Person zu generieren. Die Person muss dann durch die zuständige Behörde dem Anlagenbetreiber bzw. Standort zugeordnet werden.
Betreiber benötigen zur Identifizierung im DIWASS außerdem eine Hauptidentifikationsnummer.
Frühzeitig registrieren
Da dieses Verfahren einige Zeit dauern kann, sollten am Verfahren beteiligte Akteure frühzeitig aktiv werden.
Weitere Informationen
Hinweise zur Registrierung und zum elektronischen Verfahren finden Sie