Nr. 1590

Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zugehörigen Verordnungen (BImSchV) haben den Zweck, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen gegen schädliche Umwelteinflüsse zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Hieraus resultieren auch zahlreiche Auflagen/Einschränkungen für Industrie und Verkehr.
Ordner im Notebook © goritza/stock.adobe.com

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind aufwändig und langwierig. Eine Möglichkeit zur Beschleunigung ist eine konsequente Digitalisierung des Verfahrens. Sachsen-Anhalt sucht aktuell nach Unternehmen, die eine neu entwickelte IT-Lösung von Bund und Ländern testen möchten.

Stapel von Dokumenten auf dem Schreibtisch am Arbeitsplatz © notwaew

Planungs- und Genehmigungsverfahren sind in Deutschland sehr zeitaufwändig. 2023 erarbeitete die IHK 23 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzrecht.

Mann unterschreibt © monkeybusinessimages_iStock_ThinkstockPhotos

Überprüfungen von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider nach der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dürfen nur durch von IHKn hierfür öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige sowie durch akkreditierte Inspektionsstellen Typ A vorgenommen werden.