Nr. 1590

Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zugehörigen Verordnungen (BImSchV) haben den Zweck, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen gegen schädliche Umwelteinflüsse zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Hieraus resultieren auch zahlreiche Auflagen/Einschränkungen für Industrie und Verkehr.