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Nr. 6844358

Darlehensvermittler

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Mit dem geplanten neuen § 34k GewO soll ab dem 20. November 2026 eine eigenständige Erlaubnis für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen eingeführt werden. Das betrifft die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen, etwa zu Ratenkrediten, Konsumentenkrediten oder sonstigen Verbraucherdarlehen, die nicht der Immobilienfinanzierung dienen.

Hermann Vogt
Recht und Steuern