EMAS - EU-Programm

Mit der am 24. April 2001 veröffentlichten Novelle der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (Ecomanagement and audit scheme, EMAS II) wurde der europaweit gültige Rechtsrahmen für die Einführung eines Umweltmanagementsystems überarbeitet.
Das EMAS-Register führt die Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Wiesbaden, die derzeit an EMAS teilnehmen. Sie bilden damit das "Sahnehäubchen" aus einer Vielzahl von Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben und damit systematisch ihre Leistungen im betrieblichen Umweltschutz verbessern.
Was bedeutet EMAS?
Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm zu organisieren. Für Umweltmanagementsysteme hat die Weltnormungsorganisation ISO (International Standard Organisation) 1996 die Normenreihe ISO 14000 f. verabschiedet.
Einen "offizielleren" Rechtsrahmen für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems bietet die als Öko-Audit-Verordnung bekannt gewordene EU-Verordnung 1836/93 "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung". Sie wird nach dem englischen Begriff "Environmental Management and Audit Scheme" heute auch kurz EMAS genannt.
Was sind die Motive für eine Teilnahme?
Die Teilnahme ist Ausdruck einer aktiven Informationspolitik in Umweltfragen gegenüber der Nachbarschaft und der interessierten Öffentlichkeit. Ziel ist in der Regel auch, durch die Einführung eines Umweltmanagementsystems Kostenvorteile z.B. aus der Umsetzung energie- oder wassersparender Maßnahmen zu erreichen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Mit der Teilnahme an EMAS verbindet sich auch die Erwartung, für das Engagement und freiwillige Leistungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, Vorteile im Umgang mit den Umweltbehörden zu erlangen. Unternehmen, die sich an EMAS beteiligen und durch unabhängige Umweltgutachter überprüft werden, verdienen einen Vertrauensbonus. Mittlerweile wurden eine Reihe von Nachweis- und Berichtspflichten (siehe Erleichterungen) gelockert, die eine Doppelarbeit für Unternehmen und Verwaltung beinhalteten. Der große Durchbruch hin zu mehr Deregulierung wurde jedoch noch nicht erreicht.
Wie funktioniert die Teilnahme an EMAS?
Zur EMAS-Teilnahme müssen Organisationen ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Grundlage ein Umweltmanagementsystem einrichten.
Alle Organisationen, die an EMAS teilnehmen, erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Darin werden die eigene Umweltpolitik und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt, verbunden mit einer umfassenden, möglichst zahlenmäßigen Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines jeden Standorts und der bereits erzielten Verbesserungen. Die Umwelterklärung wird einem zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter vorlegt. Dieser überprüft die in der Umwelterklärung veröffentlichten Angaben und beurteilt, ob die organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden. Wenn alle Vorgaben der EMAS-Verordnung erfüllt sind, wird die Umwelterklärung von ihm für gültig erklärt (validiert).
Nach der Gültigkeitserklärung kann die Organisation den Antrag für die Eintragung in das EMAS-Verzeichnis stellen. Die Aufgabe der Registrierung haben in Deutschland die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern übernommen. Diese geben den Umweltbehörden Gelegenheit, sich zu der Eintragung zu äußern. Nur wenn ein Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält, wird es über den Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in das europaweite Standortregister aufgenommen.
Das Registrierungsverfahren wird mit der Zustellung des Antragsformulars (siehe rechts unter "Downloads") an die IHK eingeleitet.
Indirekte Umweltaspekte im Umweltmanagement
Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU) hat einen neuen Leitfaden zum Thema "Indirekte Umweltaspekte im Umweltmanagement" veröffentlicht. Die Berücksichtigung indirekter Umweltaspekte hat insbesondere durch die novellierte EMAS-Verordnung aus dem Jahr 2001 an Relevanz gewonnen. Auch in der neuen ISO 14001 werden die teilnehmenden Betriebe zumindest kursorisch aufgefordert, zusätzlich solche Aspekte, die lediglich beeinflusst (und nicht überwacht) werden können, zu betrachten.