Inkassobüro

= Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sachbereich, außergerichtliche Einziehung von Forderungen.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) besteht eine Registrierungspflicht.
Beachten
  • Bestimmungen über Pflichten, Berufsbezeichnung und Aufsicht, Akten- und Buchführung
Zuständigkeit:
In Hessen das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister erforderlich.

Voraussetzung
  • Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung, keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister), wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, keine Steuerschulden, keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
  • persönliche und fachliche Eignung (Sachkunde): genaue Angaben über den Ausbildungsweg und bisherige berufliche Tätigkeiten, Lehr- und Prüfungszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber, Personalfragebogen, handgeschriebener Lebenslauf und Lichtbild, Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen (Steuerbescheid).
  • geordnete Wirtschaftsführung
Anmerkung