Finanzdienstleistungen
Grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen (§§ 1, 32 Kreditwesengesetz (KWG) sind
- Anlagenvermittlung
- Anlagenberatung
- Betrieb eines multilateralen Handelssystems
- Platzierungsgeschäft
- Abschlussvermittlung
- Finanzportfolioverwaltung
- Eigenhandel
- Drittstaateneinlagenvermittlung
- Sortengeschäft
- Factoring
- Finanzierungsleasing
- Anlagenverwaltung
- eingeschränktes Verwahrgeschäft
Zulassung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 13 08, 53003 Bonn, www.bafin.de, Telefon: 0228 4108-0
in Hessen:
Deutsche Bundesbank, Filiale Frankfurt am Main, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Telefon: 069 9566-0
Voraussetzung
Anforderungen für den Erlaubnisantrag (§ 32 KWG):
- Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
- Angabe der Geschäftsleiter und Informationen darüber, dass sie über die Wahrnehmung ihrere Aufgaben ausreichende Zeit verfügen
- Zuverlässigkeit: das heißt keine Gewerbeuntersagung, keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister), wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, keine Steuerschulden, keine erheblichen Vorstrafen (Unzuverlässigkeit ist insbesondere bei Betrug, Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung oder sonstige Vermögensstraftaten anzunehmen; Auszug aus dem Bundeszentralregister)
- fachliche Eignung
- Geschäftsplan, aus dem die Art der geplanten Geschäfte, der organisatorische Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren hervorgehen
- insofern bedeutende Beteiligungen bestehen werden weitere Angaben benötigt (siehe § 32 Abs. 1 Satz 6); ansonsten Angabe der maximal 20 Anteilseigner
- Angabe der Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Institut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen
- Angabe der Mitglieder des Verwaltungs-oder Aufsichtsorgans und Informationen darüber, dass sie über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichende Zeit verfügen