Vollzeit

(Allgemeine Informationen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags finden Sie hier.)
Der Arbeitsvertrag auf „Vollzeitbasis“ ist traditionell der Regelfall eines Arbeitsvertrags. Er zeichnet sich insbesondere aus durch eine Vereinbarung
  • auf unbestimmte Zeit
  • mit fester Arbeitszeit auf „Vollzeitbasis“
Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags können den neben gesetzlichen Regelungen ggf. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu beachten sein. Ist ein Tarifvertrag für eine bestimmte Branche allgemeinverbindlich erklärt worden, so gelten die Regelungen dieses Tarifvertrages für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Allgemeinverbindliche Tarifverträge finden Sie hier, Informationen zu den in Hessen geltenden Tarifverträgen erhalten Sie hier.
Beachten Sie insbesondere:
  • Wird die Angabe zum Tätigkeitsbereich weit gefasst, kann eine Änderung der zugewiesenen Tätigkeiten einfacher sein, bei einer engen Fassung muss ggf. die Zustimmung des Mitarbeiters eingeholt oder gar eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung ausgesprochen werden. Andererseits kann bei einer engen Fassung eine Kündigung ggf. einfacher sein.
  • Das Arbeitsentgelt darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Es darf sich kein auffälliges Missverhältnis zwischen vereinbartem Arbeitsentgelt und der Arbeitsleistung ergeben.
  • Die Arbeitszeit ist im einfachen Angestelltenverhältnis auf eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden beschränkt. (Sie kann ohne bestimmte Anlässe auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden). Unter „Werktage“ fallen Montag bis einschließlich Samstag, so dass sich eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ergibt.  
Achtung: Aus Tarifverträgen oder wirksamer Betriebsvereinbarung kann sich eine andere Höchstgrenze ergeben
  • Die Pausenregelung ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, bei mehr als 9 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgesehen.
  • Es besteht ein Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche von mindestens 20 Urlaubstagen pro Jahr. In Tarifverträgen sind häufig mehr Urlaubstage vereinbart.
Informationen zum Urlaub finden Sie hier.
  • Die Kündigungsfrist muss mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats betragen. Die Frist verlängert sich bei längerem Arbeitsverhältnis.
Informationen zu Kündigungen finden Sie hier.