Neuordnung der Kaufleute für Büromanagement
Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung der Kaufleute für Büromanagement in Kraft. Die bisherige Erprobungsverordnung wird in Dauerrecht überführt. Zu den Änderungen gehört die Integration aktueller Standardberufsbildpositionen und die Umformulierung der Wahlqualifikationen in kompetenz- bzw. handlungsorientierter Form.
- Ausbildungsordnung 2025
- Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
- Report-Variante
- Klassische Variante
- Allgemeine Hinweise
- Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte
- Inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Reporte
- Obligatorische Hinweise
- Anforderungskriterien an eine betriebliche Fachaufgabe (Report-Variante)
- Prüfungstermine Kaufleute für Büromanagement
Die aktualisierte Verordnung und sachliche und zeitliche Gliederung sowie die neuen Wahlqualifikationen finden Sie im Infokasten.
Bitte beachten Sie, dass es zum jetzigen Zeitpunkt bei digitalen Ausbildungsverträgen vorkommen kann, dass Ihnen nur der bisherige Beruf mit dem Enddatum 31.07.2024 angezeigt wird. In diesem Fall melden Sie sich gerne bei uns, dann werden wir das umgehend aktualisieren.
Ausbildungsordnung 2025
Neue Ausbildungsordnung ab 01. August 2025
|
|
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement | |
3 Jahre | |
Wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Informationsmanagement anwenden,
2. Informationsverarbeitung durchführen,
3. bürowirtschaftliche Abläufe organisieren,
4. Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen,
5. Kundenbeziehungen gestalten,
6. Auftragsbearbeitung durchführen,
7. Material und externe Dienstleistungen beschaffen,
8. personalbezogene Aufgaben übernehmen,
9. kaufmännische Steuerung durchführen.
|
|
Wahlqualifikationen
1. Auftragsprozess steuern,
2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen,
4. Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen,
5. Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten,
6. personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen,
7. Assistenzaufgaben übernehmen,
8. Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen,
9. Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden,
10. Haushaltsmittel planen und bewirtschaften
|
|
Integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Organisation des Ausbildungs-betriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt,
5. Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten und
6. Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten
|
|
Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
Hinweise für das Fallbezogene Fachgespräch - Wahl der Zugangswege
Report-Variante
Grundlage für das Fachgespräch ist einer der beiden eingereichten Reporte über die Durchführung einer komplexen betrieblichen Fachaufgabe, sofern mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 die Report-Variante gewählt wurde. Der Report wird nicht bewertet. Sofern die Report-Variante gewählt wurde, jedoch keine Reporte bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 eingereicht wurden, wird dieser Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet.
Klassische Variante
Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben aus einer der festgelegten Wahlqualifikationen, die dem Prüfling vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden, sofern mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 die "klassische" Variante gewählt wurde. Es sind keine Unterlagen vorab einzureichen.
Unabhängig davon, ob die Report-Variante oder die "klassische" Variante gewählt wird, wird das höchstens 20 minütige Fachgespräch mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet. Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt. Der Prozess der betrieblichen Fachaufgabe bzw. der Prozess der vom Prüfungsausschuss gestellten Fachaufgabe wird nach folgenden Kriterien, die sich aus der Verordnung ergeben, bewertet.
Allgemeine Hinweise
Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. komplexe berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen - Informieren
2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern - Planen
3. Lösungswege zu entwickeln und zu begründen - Entscheiden
4. kunden- und serviceorientiert zu handeln und wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge bei der Planung, Durchführung und Auswertung zu berücksichtigen sowie Kommunikations- und
Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen - Ausführen
5. den gewählten Lösungsweg zu reflektieren und Ergebnisse zu bewerten – Kontrollieren und Beurteilen
Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte
- Deckblatt mit Name und Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag
- 3 Seiten Umfang, DIN A4
- Schriftgröße 12, Schriftart Arial
- 1,5-zeilig verfasst
- Linker und rechter Rand 2,5 cm
- fortlaufende Seitennummerierung
- Name auf jeder Seite
- Zusätzliche Anlagen werden nicht zugelassen und dürfen zum Fachgespräch auch nicht mitgebracht werden.
- Ich-Form
Inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Reporte
Gliederungspunkte
- Aufgabenerstellung/Arbeitsauftrag
- Planung
- Durchführungsphase/Begründung der Vorhergehensweise
- Rahmenbedingungen/Gesamtzusammenhang
- Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse
Obligatorische Hinweise
Die Reporte müssen vom Prüfungsteilnehmer als PDF-Datei im Azubi-Portal (DIPA = digitaler Projektantrag) der IHK Wiesbaden unter „Arbeit abgeben“ hochgeladen werden. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die komplexen Fachaufgaben sowie die dazu erstellten Reporte vom Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchgeführt worden sind. Die Bestätigung hat ferner zu beinhalten, dass die betrieblichen Fachaufgaben so gestellt wurden, dass sie inhaltlich den festgelegten Wahlqualifikationen entsprechen. Die Reporte sind dem Prüfungsausschuss spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung zuzuleiten. Aus den beiden betrieblichen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss eine aus.
Anforderungskriterien an eine betriebliche Fachaufgabe (Report-Variante)
1. Berufs- und Betriebsbezug
- Bezug der Fachaufgabe zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes ist vorhanden.
- Mehrere Lernziele der gewählten Qualifikationseinheit gemäß Ausbildungsrahmenplan werden abgedeckt.
- Die betriebliche Fachaufgabe erfordert einen Lösungsprozess.
- Mindestens ein Teil eines realen Geschäftsprozesses wird abgebildet.
2. Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
- Planung, Durchführung und Auswertung muss erfolgen.
- Durch die Bearbeitung kann die berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt werden.
3. Bearbeitung der Fachaufgabe
- Keine Routineaufgabe, sondern Herausforderung für den Auszubildenden.
- Beispiel für Herausforderungen: Auftreten von Problemen und Konflikten bzw. veränderten Bedingungen.
- Recherche von Informationen erforderlich.
- Umsetzung des Lösungsprozesses erfordert die Berücksichtigung bzw. Abstimmung mit verschiedenen betrieblichen Schnittstellen (Kollegen, Kunden, etc.).
4. Gestaltungsspielraum
- Gewisse organisatorische Freiheitsgerade oder Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume für den Auszubildenden sind vorhanden.
- Alternative Lösungswege und Vorhergehensweisen sind möglich.
5. Auswertbarkeit
- Ergebnisse der betrieblichen Fachaufgabe ermöglichen eine Bewertung, z. B. hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit oder des Kundennutzens.
- Möglichkeiten der Reflexion der Aufgabe ist vorhanden z. B. inwieweit Ziele erreicht wurden.
- Ableitung von Verbesserungsvorschlägen.
- Erfolgreiches Ergebnis der Aufgabe ist nicht zwingend.
- Auch schlüssige Auseinandersetzungen mit unerwartetem oder unerwünschtem Ergebnis kann das Fazit sein.
6. Kontrolle/ Bewertung und Ergebnisse
- Lösungswege reflektieren
Prüfungstermine Kaufleute für Büromanagement
Abschlussprüfung Teil 1
|
Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Anmeldeschluss
|
15. November 2024 | 15. Mai 2025 |
Schriftliche Prüfung:
Informationstechnisches Büromanagement (120 Minuten)
|
27. und 28. März 2025 | 18. September 2025 und 19. September 2025 |
Abschlussprüfung Teil 2
|
Sommer 2025 | Winter 2025 |
Anmeldeschluss (Einreichen der Anmeldung mit gewählten Wahlqualifikationen sowie Auswahl des Zugangsweges zum Fachgespräch – Fachaufgabe mit oder ohne Report
|
1. Februar 2025 | 1. September 2025 |
Versand der E-Mail an Auszubildende
|
25. März 2025 | 14. Oktober 2025 |
Zeitraum für die Durchführung und Erstellung der Reporte,
sofern gewählt
|
25. März bis 6. Mai 2025 | 14. Oktober bis 25. November 2025 |
Endtermin Abgabe des Reports online über Ihr Azubi-Portal der IHK Wiesbaden, sofern gewählt
|
Bis 6. Mai 2025
|
Bis 25. November 2025 |
Schriftliche Prüfung | 7. Mai 2025 | 26. November 2025 |
Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten) –
je nach Zugangsweg mit oder ohne Vorbereitungszeit
|
02. Juni – 30. Juni 2025 | 12. Januar – 30. Januar 2026 |