Informationen zur Abschlussprüfung Industriekaufmann/frau

1. Antrag und Genehmigung

Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Prüfungsteilnehmer in den letzten Monaten seiner Ausbildung in einem vom Ausbildungsbetrieb festgelegten Einsatzgebiet ausgebildet wird.
Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Auszubildende in einer Präsentation und einem Fachgespräch die Beherrschung komplexer Fachaufgaben und ganzheitlicher Geschäftsprozesse sowie seine Problemlösungsfähigkeit in der Praxis nachweisen.
Gegenstand der Präsentation und des Gesprächs ist eine Fachaufgabe, die der Auszubildende in dem Einsatzgebiet selbstständig durchgeführt hat. Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, das heißt der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Erst nach der Genehmigung darf der Auszubildende mit der Durchführung dieser prüfungsrelevanten Fachaufgabe beginnen.

2. Zeitplan

Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung hat der Auszubildende eine sogenannte Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe im Einsatzgebiet bei der IHK Wiesbaden einzureichen. Die IHK teilt den Prüfungsteilnehmern diese Termine rechtzeitig mit.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Eine Fachaufgabe kann vom Prüfungsausschuss genehmigt, bemängelt oder  abgelehnt werden. Diese Entscheidung ist innerhalb von drei Wochen zu treffen. Die Entscheidung teilt die IHK dem Prüfungsteilnehmer mit.
Sommerprüfung Winterprüfung
Anmeldung zur Prüfung bis
1. Februar
1. September
Antrag ausfüllen 
Ende Februar
Anfang September
Genehmigungsphase 
zwei Wochen
zwei Wochen
Zeitraum für die Durchführung
März bis Mai
Oktober bis Dezember

3. Report

Die Abschlussprüfung zum Prüfungsbereich „Einsatzgebiet“ mit Präsentation und Fachgespräch erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Er dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf die Präsentation und das Fachgespräch.
Im Report soll der Prüfling  die von Ihm durchgeführten Schritte zur Bearbeitung seiner Fachaufgabe beschreiben. Er soll dabei die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen und die vor- und nachgelagerten Prozesse mit einbeziehen. Um die Eigenleistung des Prüflings zu erkennen wird der Report in der Ich-Form abgefasst. Der Report ist online einzustellen und wird nicht benotet. Es dürfen max. 5 Seiten Anlagen beingefügt werden.
Den gesamten Report stellt der Prüfling als PDF-Format mit der persönlichen Erklärung. Andere Dateiformate sind nicht zulässig. Der Termin für die Abgabe des Reports teilen wir Ihnen in den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung mit. ACHTUNG: Eine verspätete Abgabe wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet.
Der Ausbildungsbetrieb und der Prüfling müssen in der Persönlichen Erklärung bestätigen, dass die Fachaufgabe und der dazugehörige Report selbstständig angefertigt wurden. Diese Bestätigung muss dem Report beigefügt werden.
Formale Anforderungen an den Report:
  1. maximal 5 DIN-A4 Seiten in schwarz-weiß (Anlagen: maximal 5 Seiten)
  2. maximal 35 Zeilen pro Seite mit maximal 90 Zeichen pro Zeile
  3. Zeilenabstand 1,5fach
  4. Schriftgrad mindestens 10pt
  5. Der Report soll gegliedert sein.
  6. Der Report soll die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, notwendige Koordinierungsprozesse und das Ergebnis beinhalten.
  7. Der Report soll in der Ich-Form geschrieben werden.

4. Präsentation und Fachgespräch

Nach der Prüfungsordnung soll der Prüfling im Prüfungsbereich Einsatzgebiet in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass er „komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann“.
Die Einladung zur Präsentation und zum Fachgespräch erfolgt durch die IHK.
Der Prüfungsteilnehmer soll im Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe die vorgesehenen Hilfsmittel für die Präsentation benennen. Die IHK stellt die Präsentationsmittel Tafel und Flipchart in den Prüfungsräumen zur Verfügung. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik muss der Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitbringen und funktionsfähig vorbereiten. Bei Ausfall muss er auf andere Medien ausweichen.
Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Präsentation soll zwischen 10 und 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. Der Prüfungsausschuss erwartet, dass die Präsentation eine klar erkennbare inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird.

5. Zeit und Gewichtung

Prüfungsbereich
Prüfungsform
Zeit
in Minuten
Gewichtung
in Prozent
- Geschäftsprozesse
- Situationsaufgaben und Fallbeispiele
- ungebundene Handlungsschritte
- handlungsorientiert
- geschäftsprozess-orientiert
180
40
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Praxisbezogene Aufgaben
- gebundene Aufgabe
- handlungsorientiert
90
20
Wirtschafts- und Sozialkunde
- gebundene Aufgaben
- handlungsorientiert
60
10
Einsatzgebiet
Präsentation und Fachgespräch
30
30

6. Einsatzgebiete

Das Einsatzgebiet legen Ausbildungsbetrieb und Auszubildender gemeinsam fest.
Dabei soll eines der Einsatzgebiete (laut VO 2002, §4, Abs. 2) ausgewählt werden, in dem der Auszubildende im letzten Lehrjahr acht bis zehn Monate schwerpunktmäßig ausgebildet wird und die Fertigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die in der Abschlussprüfung Grundlage für die Präsentation und das Fachgespräch sind.
Beispiele für Einsatzgebiete
  • Marketing und Absatz: Vertrieb, Außendienst, Export, Werbung, Verkaufsförderung,
  • Beschaffung und Bevorratung: Elektronische Beschaffung, Ausschreibungsverfahren, Lagerlogistik
  • Personalwirtschaft: Mitarbeiterförderung, Personalmarketing, Entgeltsysteme, Arbeitsstudien,
  • Leistungserstellung: Arbeitsvorbereitung, Investitionsplanung, Technik/ Technologie, Produktentwicklung, Bauprojekte
  • Leistungsabrechnung: Buchhaltungsvorgänge, Kosten- und Leistungsrechnung, Erfolgsrechnung und Abschluss
  • Andere Aufgaben: Produktmanagement, Elektronischer Handel, Kundenprojekte, Logistik, Controlling, Qualitätsmanagement, Bürokommunikation, Informationstechnologie, Organisation, Facility-Management, Franchising, Umweltschutz Management, Supply Chain Management, Auslandseinsatz
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß der Ausbildungsordnung vermittelt wurden.