Kaufleute für Groß und Außenhandelsmanagement


Aus dem Kaufmann/der Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird der Kaufmann/die Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement werden. Die neue Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB) tritt zum 1. August 2020 in Kraft, so dass das Berufsbild ab diesem Datum ausgebildet werden kann. Die Verordnung ist am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Berufsausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Das künftige Berufsprofil stellt die übergeordneten Kompetenzen des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel stärker heraus. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich auch in der neuen Berufsbezeichnung nieder.

Neue Berufsbildpositionen

Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)
Aus dem Kontext der Digitalisierung ergeben sich neue Erfordernisse für die Erstausbildung: So wurde der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, von elektronischen Plattformen in der Beschaffung sowie von Onlinevertriebskanälen im Verkauf in das Berufsbild aufgenommen.
Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern
Der zunehmenden Bedeutung von Projektmanagement im Arbeitsalltag im Groß- und Außenhandel wird unter anderem durch die neue Berufsbildposition „Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern“ Rechnung getragen; darin auch die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Planung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.
Wesentliche inhaltliche Änderungen
  • Waren- und kundenbezogene Dienstleistungen
  • Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business), Datenschutz, IT-Sicherheit
  • Arbeit in Projekten (Projektmanagement)
  • Vielfalt der Vertriebskanäle, insbesondere Onlinevertriebskanal (E-Commerce)
  • Nachhaltigkeit in Lieferketten
  • Betriebliche Compliance
  • Retourenmanagement (Fachrichtung Großhandel)
  • Internationale Berufskompetenzen (Fachrichtung Außenhandel)

Prüfungsform - Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird im Berufsbild Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement ferner die gestreckte Abschlussprüfung – die bisherige Zwischenprüfung entfällt damit. Die sogenannte „Teil 1-Prüfung“, die nach der Hälfte der Ausbildungszeit ansteht, fließt dann mit 25 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
Eine weitere Änderung betrifft die mündliche Abschlussprüfung: Im fallbezogenen Fachgespräch haben die Betriebe künftig – wie bei den Büromanagern auch – die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der sogenannten Reportvariante. Dabei reicht der Prüfling einen Report über eine betriebliche Aufgabe ein, der zwar nicht bewertet wird, aber als Grundlage für das Prüfungsgespräch dient.
Varianten des Zugangs zum fallbezogenen Fachgespräch bei der mündlichen Prüfung:
  1. „klassische Variante“: Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Auswahl durch den Prüfling. Prüfling wählt eine Aufgabe und erhält vorbereitende Bearbeitungszeit von 15 Minuten.
  2. „Reportvariante“: Der Prüfling fertigt über zwei eigenständig im Ausbildungsbetrieb bearbeitete praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zwei Reporte. Der Prüfungsausschuss wählt eine Aufgabe für das Fachgespräch aus.
Kaufleute Groß und Außenhandelsmanagement
Unter www.bga.de/grosshandeln finden Sie weitere Informationen über den Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement.