Rechte und Pflichten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz - Sind Sie vorbereitet?
Veranstaltungsdetails
Jetzt ging es dann doch schnell. Am 11. und 12. Mai 2023 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat den Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Voraussichtlich noch im Juni 2023 wird das Gesetz in Kraft treten. Betroffen sind dann alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Ab Dezember 2023 gilt das Gesetz sogar für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Gleichzeitig fallen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten insbesondere Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich in den Anwendungsbereich.
Sämtliche betroffene Unternehmen sind zur Einrichtung eines sog. internen Meldekanals verpflichtet.
Unsere Referenten, Dr. Christian Badura und Johannes Jakob von der whistle.law GmbH, geben Ihnen in der Veranstaltung neben dem rechtlichen Hintergrund zugleich eine Anleitung an die Hand, wie Sie die neuen Pflichten rechtssicher erfüllen können.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
Veranstalter
Olgastraße 95 - 101
89073 Ulm