Existenzgründung und Unternehmensförderung

Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Was wäre, wenn Sie vor 14 Tagen gestorben wären?


Checkliste:
  1. Gibt es ein Testament oder würde die gesetzliche Erbfolge eintreten?
    Empfehlung: Legen Sie eine Dokumentenmappe an, in der Sie folgende Unterlagen deponieren: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszüge, Grundbuchauszüge, Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament, Lebensversicherungspolicen, Kreditverträge, Vermögenszusammenstellungen.
  2. Wer wären die Erben?
  3. Wo befindet sich das Testament?
    Empfehlung: Bei Gericht kann ein Testament gebührengünstig hinterlegt werden.
  4. Besteht Klarheit über den Inhalt des Testaments?
Zusatzfragen zur Führungsebene:
  1. Was würde den Mitarbeitern bei einer Betriebsversammlung nach dem Todesfall mitgeteilt werden?
  2. Wer hätte die Führung des Unternehmens inne?
  3. Falls mehrere Personen die Führung teilen sollten: Wären die Verantwortungsbereiche sauber gegeneinander abgegrenzt?
Zusatzfragen in einer Gesellschafterversammlung mit volljährigen Kindern:
  1. Wer hätte jetzt auf der Kapitalebene Anteile des Unternehmens inne, beziehungsweise wer wäre Inhaber des Einzelunternehmens?
  2. Wäre der Inhaber eine Erbengemeinschaft mit der Möglichkeit jederzeitiger Auseinandersetzung?
  3. Wie regelt der Gesellschaftsvertrag den Fall, dass ein Gesellschafter sich auszahlen lassen möchte?
Weitere Zusatzfragen in einer Gesellschafterversammlung mit minderjährigen Kindern:
  1. Sind Inhaber beziehungsweise Mitinhaber minderjährige Kinder?
  2. Nimmt laut Testament ein Testamentsvollstrecker die Rechte minderjähriger Erben und Vermächtnisnehmer wahr oder muss die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden?
Fragen im Zusammenhang mit der Bank:
  1. Wie ist die Vollmachtslage? Liegen auch "Vollmachten über den Tod hinaus" vor? Bitte prüfen Sie die Vollmachtslage für den geschäftlichen und privaten Bereich!
  2. Wie wirkt sich der Todesfall auf das Rating des Unternehmens aus?
  3. Wird sich Ihre Bank schlagartig zurückhalten?
  4. Besteht eine besonders große Abhängigkeit des Unternehmens vom jetzigen Inhaber?
Erarbeitet von Rechtsanwalt Dr. Erich Jedelhauser, München,
Tel.: 089 64944646, jedelhauser@t-online.de