Unternehmenssicherung - Vorsorge für den Notfall

Was passiert, wenn der Unternehmer durch Krankheit oder Unfall längerfristig ausfällt? Welche Maßnahmen müssen für die Vorsorge eines Notfalls im Unternehmen getroffen werden? Hier finden Sie erste Antworten. Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Welche Vorsorge sollte im Unternehmen getroffen werden?

Oft besteht in einem Unternehmen keine zweite Führungsebene, dann ist eine Not-Organisation mit geschäftlichen Vollmachten notwendig.

Reicht die Aufgabenverteilung in einem Unternehmen aus?

Nein, es bedarf neben dem Vertretungsplan auch einem Geschäftsplan, sowie Zugang zu allen Passworten, Kundendaten und Aufbau eines Beirates für strategische Fragen.

Wer soll die Kontenvollmachten und Kontenaufstellungen haben?

Ehefrau/Ehemann und Vertrauenspersonen.

Wenn der Unternehmer geschäftsunfähig bleibt, wie hilft hier ein Testament?

Es muss langfristig geplant werden, wer die Nachfolge im Unternehmen in einem solchen Fall antreten soll. Es muss eine Erbengemeinschaft und Pflichtteilsansprüche verhindert werden. Nur einer soll im Unternehmen das Sagen haben.

Welche Testamente gibt es? Welche Anforderungen sind an diese gestellt?

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen notariellem Testament und handschriftlichem Testament. Beim handschriftlichen Unternehmertestament sind die Kosten hoch, beim notarischen Testament benötigt man keinen teuren Erbschein.

Wir kann sich der Unternehmer gegen unerwartete Veränderungen z. B. Scheidung absichern?

Wenn keine Vorsorge mit einem Ehevertrag vorgenommen wurde, kann das Unternehmen durch Ansprüche des Partners zerbrechen, deshalb ist es notwendig, das Unternehmen durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft außen vorzuhalten.

Welche Vorsorge kann der Unternehmer hinsichtlich der Finanzen treffen?

Die Vertrauensperson sollte eine Bankvollmacht erhalten um Löhne/Gehälter und Rechnungen bezahlen zu können. Übersichten über das Finanzkonstrukt, Dokument, Auflistung der Verpflichtungen, Reserven, Patente/Lizenzen, Versicherungen etc. sind zu beachten.

Wenn der Unternehmer vorübergehend nicht verhandlungsfähig ist, was sollte in diesem Fall an Vorsorge getroffen werden?

Zum Schutz der Unternehmerpersönlichkeit ist es besonders wichtig, eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen, sei es in einer Betreuung- oder Vorsorgevollmacht, vielleicht sogar eine Patientenverfügung.

Ist die Vorsorge nur für ältere Unternehmer gedacht?

Jede Vorsorge ist nie zu früh eingerichtet.
Der Unterschied: Der Notfallkoffer im Pkw ist Pflicht, die Vorsorge im Unternehmen ist freiwillig, eigentlich sollten Unternehmertestament und Ehevertrag sowie Vollmachten vor Kauf eines Unternehmens idealtypisch schon geregelt sein.
Peter Drucker sagte einmal: “Eine Führungskraft hat nur eine Person zu führen – sich selbst!” Verantwortung für ein Unternehmen ist aber mehr! Hier geht es um die Verantwortung gegenüber der Familie, den Mitarbeitern und auch gegenüber der eigenen Unternehmerpersönlichkeit.