Existenzgründung und Unternehmensförderung

Kredit für kleinvolumige Gründungsvorhaben

Das KfW-"StartGeld" fördert alle Formen der Existenzgründung: Die gewerbliche oder freiberufliche Errichtung eines Unternehmens - auch solche mit einer technologisch orientierten Gründungsidee, die noch etwas Entwicklungsaktivität erfordert. In Deutschland starten rund 20 Prozent aller Gründerinnen und Gründer ihre Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit. Häufig benötigt diese Gruppe von Gründerinnen und Gründern für ihren Start eine externe Finanzierung. Bankfinanzierungen stellen in diesem Mikrobereich die wichtigste Finanzierungsquelle dar. Mit dem „StartGeld” übernimmt die KfW 80 Prozent der Haftung mit dem Ziel, dass die Hausbank ein benötigtes Darlehen gewährt.
Im Mikrofinanzierungsbereich, bei der Finanzierung von Gründerinnen und Gründern mit kleinen Kreditvolumen, zeigen sich ausgeprägte Finanzierungsprobleme, da das Kosten- und Ertragsverhältnis oft für den Kreditgeber betriebswirtschaftlich ungünstig ist.
Wesentliche Punkte des KfW-Startgeldes:
  • Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf beziehungsweise zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Die Antragsstellung ist möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
  • Kostenfreie außerplanmäßige Tilgungen sind möglich
  • Es besteht die Möglichkeit bei mehreren Gründerinnen und Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründerin und Gründer in Anspruch zu nehmen
Nähere Informationen erhalten Sie im PDF-Dokument in der rechten Leiste und unter www.kfw.de.