Existenzgründung und Unternehmensförderung

Zuschuss für Unternehmensberatung

Viele Gründer/-innen und junge Unternehmen haben großen Beratungsbedarf, aber oft nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine fachkundige Unternehmensberatung. Vor der Gründung bietet das Land Baden-Württemberg mit dem “Beratungsgutschein für Gründungsinteressierte” eine Förderung bis zu 80 % der Beratungskosten. Für junge Unternehmen nach der Gründung und für Bestandsunternehmen greift das Programm “Förderung von Unternehmensberatung für KMU” der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Beratungsgutschein für Gründungsinteressierte

Mit den Beratungsgutscheinen können zukünftige Gründerinnen und Gründer bei sechs Institutionen bzw. Netzwerken eine kostengünstige Gründungsberatung durch eine Expertin oder einen Experten in Anspruch nehmen. Üblicherweise erfolgt die Individualberatung in 2 Phasen. Der Einstieg in die Beratung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompaktberatung. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine stark kostenreduzierte Eigenbeteiligung verlangt. Die Antragstellung erfolgt für Gründer/Innen relativ unbürokratisch direkt durch die gelisteten sechs Institutionen. Hier finden Sie weitere Informationen und die Kontaktdaten der Institutionen.

Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatung für KMU" richtet sich an Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Was wird gefördert?
Allgemeine Beratungen  zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen (siehe unter Externe Links)
Berater für Existenzgründer
Der Berater muss die entsprechenden Voraussetzungen der Rahmenrichtlinien erfüllen. Ob dies beim ausgewählten Berater der Fall ist, ist für Sie als junges Unternehmen nicht immer nachprüfbar. Deshalb empfehlen sich entsprechende Formulierungen im Beratungsvertrag. Berater, die bereits bei der BAFA registriert sind haben eine Berater-ID, die bei der Antragsstellung angegeben werden muss.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Für Baden Württemberg gilt ein Fördersatz von 50 %  der Bemessungsgrundlage (max. 3.500 €). Der maximale Zuschuss beträgt somit 1.750 € pro Beratung.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
  1. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Hier erhalten Sie auch alle erforderlichen Informationen.
  2. Die Leitstelle ihrer Wahl (z.B. DIHK Service GmbH) prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis.
  3. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  4. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis und alle erforderlichen Unterlagen ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
  5. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an die BAFA zur Entscheidung weiter.
  6. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Die IHK Ulm berät Unternehmen zu den Voraussetzungen für das BAFA-Program “Förderung von Unternehmensberatung für KMU”. Unternehmen, die jünger als ein Jahr sind, benötigen zwingend eine Beratung eines Regionalpartners (IHK) und eine Bestätigung über diese Beratung bei den Abschlussunterlagen

Unternehmensberater/Innen finden

Jeder kann die Tätigkeit des Unternehmensberaters / der Unternehmensberaterin ohne Nachweis von Qualifikationen ausüben. Deshalb ist es für Unternehmen wichtig, genau zu prüfen, ob der/die ausgewählte Berater/In die erwartete Hilfe bieten kann. Folgende Möglichkeiten zur Qualitätssicherung haben Unternehmen vor Abschluss eines Beratungsvertrages:
  • Nach Referenzen fragen und ggf. prüfen.
  • Beratungsinstitutionen und deren Berater/Innen nutzen, die beispielsweise für das Landesprogramm “Beratungsgutschein für Gründungsinteressierte” gelistet und akkreditiert sind. Hier finden Sie das Programm und die Institutionen.
  • Nach Listung des Beraters / der Beraterin bei der BAFA fragen und prüfen, ob die Berater-ID vorhanden ist.
  • Beratungsunternehmen vertraglich zur Einhaltung der Förderrichtlinien verpflichten.
  • Ausstiegsklausel im Beratungsvertrag vorsehen, so dass eine Beratung möglichst jederzeit beendet werden kann.
Als IHK sind wir zur Neutralität verpflichtet und geben keine Empfehlungen bzgl. Beratungsunternehmen. Wir stellen in der aktuellen Situation aber eine Beratungsbörse zur Verfügung. Unter “Weitere Informationen” finden Sie eine regelmäßig aktualisierte Beraterliste. Berater haben unter www.ihk.de/ulm/beraterboerse die Möglichkeit, sich in die Beraterliste einzutragen. Die Veröffentlichung der Beraterdaten erfolgt ungeprüft und stellt keine Akkreditierung durch die IHK Ulm dar.