Existenzgründung und Unternehmensförderung

Sicherheiten mit der Bürgschaftsbank

Beteiligungen

Wer bei der Finanzierung seiner Existenzgründung Kredite einsetzt, benötigt zu deren Absicherung banktaugliche Sicherheiten. Dazu zählen in erster Linie belastungsfreie Immobilien, Bürgschaften und verpfändbare Kapitalvermögen.
Die Bürgschaftsbank kann gegenüber der Hausbank die Absicherung von öffentlichen Förderdarlehen, Hausbankkrediten und Leasingfinanzierungen übernehmen. Es können Bürgschaften bis 80 Prozent (maximal 0,75 Millionen Euro) gestellt werden. Es werden Kredite für alle Branchen und Wirtschaftsbereiche verbürgt. Das Fremdkapital kann für unterschiedliche Zwecke einer Existenzgründung zum Beispiel Anschaffungen, Kosten der Markteinführung oder Betriebsmittel eingesetzt werden.
Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben allerdings sorgfältig, bevor sie über eine Zusage entscheidet. Für Gespräche über eine Bürgschaft sollte daher eine umfangreiche Darstellung des Unternehmenskonzeptes, eine seriöse Rentabilitätsvorschau und eine kompetente Entwicklungsprognose ausgearbeitet werden.
Tipp: Fachleute der Bürgschaftsbank stehen Interessenten auch an Sprechtagen bei der IHK Ulm zur Verfügung. Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Falls Sie die Eigenkapitalbasis Ihres Unternehmens durch eine Beteiligung stärken möchten, können Sie sich um ein Engagement der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG) bemühen. Die MBG beteiligt sich an Gründungen bis maximal 500.000 Euro (Mindestbetrag 20.000 Euro).