Existenzgründung und Unternehmensförderung

Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz

Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.

Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Erteilung der Konzession ist es unter anderem notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen. In der Regel weisen Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach.

Inhalte der Unterrichtung

  • Schankanlagenrecht
  • Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelrecht
  • Lebensmittel tierischer Herkunft
  • Hygienevorschriften
  • Kennzeichnung der Speisen- und Getränkekarte u.v.m.

Grundsätzliche Informationen zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Die Gaststättenunterrichtung findet alle zwei Monate in der IHK Ulm statt. Die Unterrichtung dauert etwa 4,5 Stunden, beginnt jeweils um 12:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Ihre Teilnahmebescheinigung, die Sie für die Beantragung Ihrer Konzession benötigen, erhalten Sie direkt im Anschluss an die Unterrichtung. Diese Bescheinigung gilt unbefristet im ganzen Bundesgebiet.
Die Teilnahmegebühr beträgt 70 €. Bitte überweisen Sie diesen Betrag umgehend nach Erhalt des Gebührenbescheides. Die Zahlung muss bis spätestens 3 Werktagen vor der Veranstaltung in der IHK Ulm eingegangen sein. Bitte bringen Sie zu dieser Veranstaltung unbedingt Ihren Personalausweis mit.
Eine Anmeldung ist bis 2 Wochen vor der Unterrichtung möglich. Die Teilnehmerbescheinigung wird nur nach Bezahlung ausgehändigt.
Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt ausreichende Sprachkenntnis für die deutschsprachige Unterrichtung voraus. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, werden in anderen IHKs Sonderunterrichtungen in ausländischer Sprache angeboten. Fragen Sie uns nach den Adressen.
Wann ist eine Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe nicht erforderlich:
Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Falls dies der Fall ist, sprechen Sie uns bitte einfach an Tel. 0731/173-250. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. 

Anmeldung, Termine und Voraussetzung für die Teilnahme:

Die Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung ist bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin möglich. Teilnehmende erhalten nach der Anmeldefrist den Gebührenbescheid über 70 Euro. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Gebühr spätestens drei Werktage vor der Unterrichtung auf dem Konto der IHK Ulm eingegangen ist.

Termine 2024