Existenzgründung und Unternehmensförderung

Lebensmittelhygieneschulung

Seit 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung in Kraft. § 4 der Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen.
Von dieser Forderung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, von Gastronomiebetrieben, Imbissständen und Cateringeinrichtungen, sowie das Personal des Lebensmittelhandels, wie zum Beispiel die Mitarbeiter an den Fleisch-, Fisch- und Käsetheken betroffen.
Außerdem können auch Personen davon betroffen sein, die in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Seniorenwohnstätten, im Bereich der Essensausgabe arbeiten beziehungsweise ebenfalls mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen.
Die IHK Region Stuttgart bietet in der Regel monatlich Online-Schulungen zur Lebensmittelhygiene an.