Industrie
Quelle: IHK Stuttgart
Stand: April 2025
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) - Eintragung ins Verzeichnis
Sparen Sie sich durch die Präqualifizierung im Amtlichen Verzeichnis “AVPQ” Zeit, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Hier vereinfacht sich für Sie die Eignungsprüfung.
Mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifzierte Unternehmen “AVPQ” weisen Sie für Ihr Unternehmen Ihre Eignung für öffentliche Aufträge nach. Diese sogenannte Präqualifizierung vereinfacht Ihre Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und spart so Ressourcen.
Ihre Vorteile durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis AVPQ
Weniger Aufwand
Einmal im Amtlichen Verzeichnis aufgenommen, sparen Sie sich die Zusammenstellung der Eignungsnachweise bei jeder Ausschreibung im Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Zeit- und Kostenersparnis
Reichen Sie bei jeder Angebotsabgabe die Kopie des Zertifikates oder die Zertifikatsnummer und den Zugangscode ein. Dann kann der öffentliche Auftraggeber direkt auf Ihre Nachweise und online eingetragenen Angaben zugreifen. Bei jeder Angebotsabgabe wird lediglich eine Kopie des Zertifikates oder die zugehörige Zertifikatsnummer eingereicht. Dies ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber den Zugriff auf die im amtlichen Verzeichnis hinterlegten Nachweise.
Höhere Rechtssicherheit
Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür berechtigte Gründe vorliegen.
Begrenztes Risiko
Das Risiko wird reduziert bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger unternehmensbezogener Nachweise ausgeschlossen zu werden.
Synchronität zur EEE
Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ist eine Online-Datenbank. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Zugangscodes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar.
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und Sie erhalten dann das Zertifikat.
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und Sie erhalten dann das Zertifikat.
So funktioniert die Antragsstellung
- Online-Antrag beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ausfüllen und absenden (siehe die Ausfüllhilfe für den Online-Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 297 KB)).
- Mantelbogen ausdrucken und mit den Eignungsnachweisen AVPQ an die zuständige Eintragungsstelle schicken. Eine Übersicht über die beizubringenden Eignungsnachweise je nach Rechtsform finden Sie in unserer Matrix. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 772 KB)
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und Sie erhalten dann das Zertifikat.
Es lohnt sich, füllen Sie gleich die Unterlagen aus. Sollten Sie Hilfe brauchen, die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg berät Sie gerne.
Gültigkeit und Kosten
Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis gelten für ein Jahr. Die Kosten dafür betragen 160 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und 63,03 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) Eintragungsgebühren.
Das amtliche Verzeichnis ist eine Online-Datenbank. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Zugangscodes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar.
Zum Download steht der AVPQ-Infoflyer „Einfacher zum öffentlichen Auftrag“ zur Verfügung.
Präqualifizierung von Nachunternehmen aus der Kurier-, Express-, Paketdienstbranche
Durch eine Präqualifikation von Nachunternehmern gem. § 28e Abs. 3g SGB IV werden auch die Voraussetzungen für die Befreiung von der Nachunternehmerhaftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialgaben im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) erfüllt.
Im Vorfeld der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) prüfen die Auftragsberatungsstellen in den Bundesländern die Zuverlässigkeit von Unternehmen. Eine darauffolgende Eintragung in das AVPQ führt zur Befreiung des Hauptauftragnehmers von der Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3g SGB IV. Wegen des hoheitlichen Status des AVPQ bedarf es dazu keiner zusätzlichen Akkreditierung der Auftragsberatungsstellen.
Alternativ können sich Nachunternehmer auch von einem akkredierten Anbieter zertifizieren lassen. Am Markt gibt es solche akkredierten Anbieter, die eine entsprechende Präqualifizierung vornehmen und damit ebenfalls eine Befreiung von der Nachunternehmerhaftung gewährleisten können.
Alternativ können sich Nachunternehmer auch von einem akkredierten Anbieter zertifizieren lassen. Am Markt gibt es solche akkredierten Anbieter, die eine entsprechende Präqualifizierung vornehmen und damit ebenfalls eine Befreiung von der Nachunternehmerhaftung gewährleisten können.
Die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg, IHK Region Stuttgart, hilft Ihnen gerne bei der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifzierte Unternehmen.
Kontakt:
Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
IHK Region Stuttgart
Tel. 0711 2005-1116
Mail: auftragsberatung@stuttgart.ihk.de
Kontakt:
Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
IHK Region Stuttgart
Tel. 0711 2005-1116
Mail: auftragsberatung@stuttgart.ihk.de
Rechtlicher Hintergrund: Seit Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 führen die Industrie- und Handelskammern ein amtliches Verzeichnis als hoheitliche Aufgabe. Damit wurde die Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt.
Quelle: IHK Stuttgart
Stand: April 2025