Gesund Arbeiten

Sucht am Arbeitsplatz

Der Missbrauch von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Online-Spielen kommt immer wieder vor. Je früher auffälliges Verhalten erkannt wird, desto früher können betroffene Personen auf ihr Verhalten hingewiesen und unterstützt werden. Damit können langfristig Fehler bei der Arbeit oder auch längere Fehl- und Krankenzeiten verhindert werden.
Bei der Suchtprävention kommt besonders den Führungskräften eine wichtige Schlüsselfunktion zu. Eine Praxishilfe speziell für Führungskräfte mit konkreten Handlungsempfehlungen und arbeitsrechtlichen Hinweisen bietet die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Um bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit Gebrauch von Suchtmitteln überhaupt handlungsfähig zu sein, sollten im Vorfeld sogenannte Stufengespräche durchgeführt werden. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. stellt einen Stufenplan zur Verfügung.
Die Stufengespräche dienen nicht dem allgemeinen Ausdruck einer Sorge (Fürsorgegespräch) oder dem Abklären von Gründen (Klärungsgespräch). Es geht der Führungskraft darum, dem Beschäftigten mitzuteilen, dass beobachtete Pflichtverletzungen mutmaßlich im Zusammenhang mit Substanzproblemen stehen.
Voraussetzung ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingten Verhalten. Ziel der Gespräche ist es, die Erfüllung der Pflichten des Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrags wiederherzustellen.
Die Beratung und Hilfe bei Suchtfragen kann im Betrieb unterschiedlich organisiert werden. Neben hauptamtlich eingesetzten Suchtbeauftragten sind auch nebenamtliche Ansprechpersonen möglich. Damit ein innerbetriebliches Hilfsangebot und die Beratung betrieblicher Funktionsträger auf Dauer im Unternehmen gewährleistet werden können, macht es Sinn, Vorgesetzte und Mitarbeitende, die im Betrieb Suchtprävention betreiben oder zukünftig betreiben sollen, zu schulen. Eine Möglichkeit ist das IHK Zertifikat „Betrieblicher Suchtberater“.
Die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg bietet mit ihrer Hotline besonders Klein- und Kleinstunternehmen Erste Hilfe bei akuten Vorfällen.
Auch regionale Stellen der Suchtkrankenhilfe sowie Selbsthilfegruppen können Unterstützung bieten.