Leitfaden Unternehmen: Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz
Die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist seit Januar 2014 fester Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Arbeitgeber, die nicht handeln, riskieren eventuell neben Bußgeldbescheiden der Gewerbeaufsichtsbehörden auch Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
Nach § 5 des ArbSchG, Absatz 3, Nr. 6 sind alle Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitsplätze auf potentielle psychische Gefahren, wie zum Beispiel Stress, Erschöpfung oder Monotonie zu untersuchen, unabhängig von der Größe ihrer Betriebe.
Worauf Sie bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PsyGB) achten sollten, zeigt Ihnen der kurze Leitfaden der Stuttgarter Kollegen. Sie finden ihn unter diesem Link hier.