Gesund Arbeiten

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst alle Maßnahmen des Unternehmens, die die Gesundheit der Belegschaft fördern sollen. Bestenfalls vereint das BGM unter seinem strategischen Dach die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), die betriebliche Wiedereingliederung (BEM) und den Arbeitsschutz. Im Gegensatz zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), das nur einzelne Maßnahmen umfasst, ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement organisationsübergreifend und fokussiert Verhältnisse wie Strukturen und Prozesse, die Einfluss auf die Arbeit, die Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz haben.
Hierbei soll das Thema Gesundheit langfristig auf übergeordneter Managementebene, z.B. durch explizite Berücksichtigung von Gesundheit in der Leitvorstellung des Unternehmens, verankert werden. Die Akzeptanz und Einstellung der Unternehmensleitung gegenüber der Mitarbeitergesundheit ist mitentscheidend für den Erfolg des BGMs. Der spezifische Bedarf eines Unternehmens entscheidet über die Planung und Durchführung, standardisierte BGM-Konzepte gibt es nicht.
Die Anforderungen an das BGM werden von der DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ definiert. Dieser Standard ermöglicht es allen Unternehmen, sich gesundheitsgerecht und leistungsfördernd auszurichten und die Mitarbeitenden zum gesundheitsorientierten Verhalten zu befähigen. Die Anforderungen sind auf alle Organisationen anwendbar, unabhängig von Art, Größe oder Branche.
Prävention und Gesundheitsförderung sollen sowohl auf der Verhaltens- als auch auf der Verhältnisebene stattfinden. Unter „Verhaltensprävention“ ist die gezielte positive Beeinflussung der individuellen Lebensweisen von Mitarbeitenden zu verstehen. Mit „Verhältnisprävention“ ist die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen und der Arbeitswelt gemeint. Mittels eines BGMs sollen gesundheitsfördernde Verhältnisse sowie gesundheitsbewusstes Verhalten aufgebaut und unterstützt werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und konzentriert sich auf die aktive Förderung der psychischen und physischen Gesundheit aller Mitarbeitenden im Unternehmen. Klassische Themen sind beispielsweise Ernährung, Bewegungsförderung, Stressprophylaxe und Ergonomie am Arbeitsplatz.
Mittlerweile gibt es sehr viele Anbieter in diesem Bereich. Bei der Auswahl sollte man deshalb darauf achten, dass die angebotenen Programme sinnvoll und nachhaltig sind. Gerade für BGF und Präventionsthemen gibt es viele Programme und Fördermöglichkeiten, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.

Leistungen der IHK

Das DIHK-Checkheft zur Gesundheitsförderung vermittelt erste Einblicke in die betriebliche Gesundheitsförderung. Beispiele aus der Praxis zeigen kreative Lösungen für eine gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, Fitness-Angebote oder Trainings zur Stressbewältigung – der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat hierzu Tipps und konkrete Anstöße zusammengestellt.
Die IHKs in Baden-Württemberg haben in Kooperation mit der Universität Freiburg eine kostenlose Online-Checkliste „Gesundheitsbewusster Betrieb“ entwickelt. Interessierte Unternehmen können mit diesem Tool ihre Möglichkeiten in der betrieblichen Gesundheitsförderung ermitteln und testen, wo sie im Vergleich zu anderen Betrieben beim Thema Gesundheitsförderung stehen.
Mit dem BGM-Netzwerk unterstützt die IHK Ulm das betriebliche Gesundheitsmanagement in der Region. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Austausch der Unternehmen untereinander über erfolgreiche Maßnahmen. Angesprochen sind Führungskräfte, Personalverantwortliche und alle Beschäftigte in Unternehmen, die mit diesem Thema beauftragt oder daran interessiert sind. Ziel der halbjährlichen Netzwerktreffen ist es, von Erfahrungen der Kollegschaft aus regionalen Unternehmen zu lernen und selbst Erfahrungen zu teilen. Durch den Austausch können Fehler vermieden und gute Beispiele weitergegeben werden. Mit den regelmäßigen Treffen möchten wir Ihnen Einblicke in die Praxis anderer Betriebe ermöglichen und aktuelle Themen durch Fachreferenten vertiefen.
Die Weiterbildung ”Betrieblicher Gesundheitsmanager“ mit IHK-Zertifikat qualifiziert die Teilnehmenden zum aktiven Aufbau und zur langfristigen, kompetenten Betreuung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements, speziell in kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Dieses und weitere Weiterbildungsangebote finden Sie hier.

Prävention

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) verbessert seit 2015 die Grundlagen für eine Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Mehr Informationen zum Gesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Seitdem ist der Markt für Präventionskurse vielfältig geworden. Präventionsangebote, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst beziehungsweise übernommen werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind im ”Leitfaden Prävention” des GKV-Spitzenverband festgelegt. Die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ bewertete die Präventionsangebote nach §§ 20 und 20a SGB V und entscheidet dann, ob eine Förderfähigkeit durch Krankenkassen besteht.

Fördermöglichkeiten

Die Finanzverwaltung hat zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen im Bereich Gesundheitsprävention nach § 3 Nr. 34 EStG Stellung genommen. Danach können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für bestimmte Gesundheitsmaßnahmen einen Freibetrag von 600 Euro je Beschäftigten und Jahr in Anspruch nehmen.
Nach der Gesetzesbegründung fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG auch Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die nach § 20 Abs. 2 S. 2 SGB V zertifiziert sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkasse festgelegten Kriterien entsprechen.
Weitere Informationen zur steurlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen im Bereich der Gesundheitsprävention finden Sie hier.
Weitere Informationen zu zertifizierten Kursen in der Umgebung können die Krankenkassen oder auch die Website des GKV-Spitzenverbandes liefern.

Weitere Links und Tipps

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (BWIHK) informieren über die Möglichkeiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Krankenkassen und Krankenversicherungen bieten ebenfalls ein breites Informations- und Unterstützungsangebot zum BGM und BGF an. Das gleiche gilt für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Um ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu vermeiden, bietet der Deutsche Rentenversicherungsbund mit seinem „Firmenservice“ kostenlose Informationen und Beratung vor Ort zum Thema „Gesunde Mitarbeiter“.