Standortpolitik

B 312 – Abschluss des Raumordnungsverfahrens

B 312 – Abschluss des Raumordnungsverfahrens
Der Ausbau der B 312 mit Umfahrungen zwischen Biberach-Ringschnait, Ochsenhausen und Edenbachen rückt einen Schritt näher. Das Regierungspräsidium bestätigt im Raumordnungsverfahren die von den Gebietskörperschaften und der IHK Ulm bevorzugte Variante als raumordnerisch günstigste Variante.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 31. Juli 2019 das Raumordnungsverfahren für den geplanten Ausbau der B 312 mit Umfahrungen zwischen Biberach-Ringschnait und Erlenmoos-Edenbachen abgeschlossen. In seiner raumordnerischen Beurteilung kommt das Regierungspräsidium zum Ergebnis, dass eine südliche Umfahrung von Ringschnait, eine nördliche Umfahrung von Goppertshofen in Verbindung mit einem bis nördlich von Edenbachen abgesetzten Verlauf ohne Rückführung auf die bestehende B 312 zwischen Erlenmoos und Edenbachen und einer teilweisen Realisierung der Nordumfahrung von Edenbachen, die raumordnerisch beste Streckenführung darstellt. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums ist diese Strecke die geeignetste, um die verschiedenen raumbedeutsamen Belange im Untersuchungsraum zusammenzuführen und einen Interessenausgleich zu schaffen.
Die IHK Ulm zeigt sich sehr erfreut über den Abschluss des Verfahrens als wichtigen Schritt zur Realisierung des Projektes. Die Wirtschaft der IHK-Region Ulm setzt sich seit Jahr(zehnt)en mit Nachdruck für eine verkehrliche Verbesserung ihres südlichen Regionsgebiets ein, um die Erreichbarkeitsdefizite zu verringern u.a. mit einem zukunftsfähigen Ausbau der B 312 zwischen Biberach und der A 7. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit dieses Streckenzugs maßgeblich zu steigern. Insbesondere für die Wirtschaftsstandorte Biberach und Ochsenhausen hat die B 312 eine wichtige Zubringerfunktion zur A 7 beziehungsweise zur A 96. Zudem ist es den Beteiligten ein großes Anliegen, dass die Ortsdurchfahrten von Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen durch die Ortsumfahrungen vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Vor diesem Hintergrund haben der Landkreis Biberach, die Städte Biberach und Ochsenhausen sowie die IHK Ulm in 2009 beschlossen, gemeinsam in die Planungen zu diesem Projekt einzusteigen, um die Realisierung des Aus- bzw. Neubaus zu beschleunigen. Zwischenzeitlich beteiligt sich auch die Gemeinde Erlenmoos. Zusammen wurden von den Beteiligten Mittel in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Planungen durchzuführen und die Realisierung zu beschleunigen.
Im nun abgeschlossenen Raumordnungsverfahren wurden verschiedene Trassenvarianten geprüft, um die raumordnerisch günstigste Lösung zu finden. Für die Umfahrung von Ochsenhausen erweist sich die nördliche Umfahrung von Goppertshofen als die raumordnerisch günstigste Lösung. Diese Variante stellt einen tragfähigen Kompromiss zwischen den verkehrlichen und wirtschaftlichen Belangen, dem Schutz des Menschen und seines Wohnumfelds, den Belangen der Land- und Forstwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzs dar.
Gegenüber der Variante mit einer Rückführung auf die bestehende B 312 wird die von der bestehenden Trasse abgesetzte Führung zwischen Ochsenhausen und Edenbachen als raumordnerisch günstiger eingestuft. Entscheidend waren der Grundwasserschutz, die deutlich geringeren Erdbewegungen sowie die umfassende Entlastungswirkung für Erlenmoos und Edenbachen.
Als nächster Verfahrensschritt wird nun im Linienbestimmungsverfahren durch den Bund festgelegt, auf welcher Trasse weitergeplant werden soll. Dabei ist die raumordnerische Beurteilung zu berücksichtigen.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann in den Kommunen vor Ort eingesehen werden, zudem ist sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref21/RVO-ZAV/Seiten/default.aspx abrufbar.
 
Hintergrundinformationen:
Das Raumordnungsverfahren ist in erster Linie ein behördeninternes Verwaltungsverfahren. Im Raumordnungsverfahren werden die berührten Fachbehörden und Institutionen, unter anderem die betroffenen Kommunen, das Landratsamt, die Industrie- und Handelskammern, der Regionalverband, Naturschutzverbände oder Versorgungsunternehmen gehört. Auch für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, sich über das Vorhaben umfassend zu informieren und ihre Anregungen oder Bedenken in das Verfahren einzubringen. Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Verträglichkeit der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und die raumordnerisch günstigste Lösung zu ermitteln. In einem möglichst frühen Stadium sollen auch im Interesse des Vorhabenträgers und der Kommunen Grundsatzfragen geklärt und dadurch Fehlplanungen und -entwicklungen vermieden werden. Das Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung schließt das Raumordnungsverfahren als projektbezogenes Vorverfahren ab. Es fasst die Beurteilung der Raumverträglichkeit des vorliegenden konkreten Vorhabens zusammen und behandelt die wichtigsten umweltrelevanten und raumstrukturellen Konfliktfelder und deren Lösungsmöglichkeiten aus raumordnerischer Sicht für die nachfolgenden Verfahren und das Zulassungsverfahren.