Recht und Steuern

Ausschuss Sachverständige

Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe (§ 36) Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen hierfür sind die persönliche Eignung und der Nachweis der besonderen Sachkunde.
Der Sachverständigenausschuss berät die IHK Ulm bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. In der Regel tagt der Sachverständigenausschuss einmal im Jahr.
Die Industrie- und Handelskammer Ulm, Bodensee-Oberschwaben und Reutlingen haben einen gemeinsamen Sachverständigenausschuss gebildet. Der Sachverständigenausschuss besteht aus Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und aus öffentlich vereidigten Sachverständigen. Die Vollversammlung jeder IHK beruft jeweils 8 Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren. Drei der Mitglieder bei der IHK Ulm kommen aktuell aus der Wirtschaft und Wissenschaft und fünf sind besonders erfahrene Vertreter der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Weitere Informationen zum gemeinsamen Sachverständigenausschuss erhalten Sie bei Frau Cynthia Krauss, Ass. jur., Tel. 0731 173-147, krauss@ulm.ihk.de