Aus- und Weiterbildung
Berufsbildungsausschuss
Die IHK Ulm hat gemäß Paragraf 77 Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Berufsbildungsausschuss eingerichtet. Er ist das zentrale Beratungs- und Beschlussgremium für die berufliche Bildung und in der Erledigung seiner Aufgaben an keine Weisungen gebunden. Der Berufsbildungsausschuss muss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung umfassend unterrichtet, gehört und beteiligt werden. Dazu gehören alle Belange der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung, die von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sind.
Diese sind beispielsweise:
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Verwaltungsgrundsätze
- über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten,
- für das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen,
- für die Verkürzung der Ausbildungsdauer,
- für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung,
- zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung,
- Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung,
- Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung,
- Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen.
Der Ausschuss besteht aus 18 Mitgliedern. Sie werden vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg für vier Jahre in den Berufsbildungsausschuss berufen. Stimmrecht haben die sechs Beauftragen der Arbeitgeber und die sechs Beauftragten der Arbeitnehmer. Die sechs Lehrervertreter haben beratende Stimmen. Die Mitglieder haben die gleiche Anzahl Stellvertreter. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ein Ehrenamt.
Die beiden Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses sind
- Dieter Barth (Vertreter der Arbeitgeber)
- Antje Trosien (Vertreterin der Arbeitnehmer)
Der Vorsitz und die Stellvertretung wechseln innerhalb der Berufungsperiode jährlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.
Der Ausschuss tagt dreimal im Jahr. Die Geschäftsführung wird von der IHK wahrgenommen.