7. April 2025

Geplante Satzung Lichtbild- und Wechsellichtwerbeanlagen in der Ulmer Kernstadt

Am 8. April 2025 steht die Satzung Lichtbild- und Wechsellichtwerbeanlagen in der Ulmer Kernstadt auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Nach wie vor ist die IHK der Meinung, dass eine Satzung in dieser Form nicht zielführend ist. Deshalb wendet sich die IHK Ulm in einem Offenen Brief an den Gemeinderat der Stadt Ulm und übersendet diesem ihre Anmerkungen und Vorschläge. Der Brief geht auch an den Oberbürgermeister und den Baubürgermeister.

Liebe Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Ulm,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 8. April steht der TOP „Satzung Lichtbild- und Wechsellichtwerbeanlagen in der Ulmer Kernstadt“ auf der Tagesordnung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt. Eine Satzung, die uns als IHK in den vergangenen Monaten und Jahren sehr beschäftigt hat.
So hatten wir uns in dieser Sache schon am 23. Juni 2023 mit einem Offenen Brief an den Gemeinderat gewandt. Dankenswerterweise wurde der damalige Satzungsvorschlag auch nicht beschlossen.
In der Zwischenzeit wurde die geplante Satzung, auch auf Basis mehrerer Gespräche zwischen Stadt und IHK, an einigen Stellen angepasst — durchaus auch in positiver Weise. Dennoch stehen wir auch der jetzigen Fassung der Satzung sehr skeptisch gegenüber. Wir sehen durch die geplanten Einschränkungen nach wie vor einen Wettbewerbsnachteil des Ulmer Handels, z.B. gegenüber anderen Verkaufsplattformen. Unsere Bedenken konnten somit in großen Teilen nicht ausgeräumt werden. Daher wollen wir gerade den inzwischen neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten unsere prinzipielle Haltung auch noch einmal inhaltlich darlegen.
Natürlich hat auch die IHK Ulm kein Interesse daran, dass die wunderschöne Ulmer Innenstadt durch unmäßige Werbeaktivitäten in ihrer Attraktivität beeinträchtigt wird. Aus unserer Sicht kann von einer starken Zunahme oder gar einem „Wildwuchs“ von Lichtbild und Wechsellichtwerbung in der Ulmer Kernstadt aber keine Rede sein. Vielmehr hat wohl das Fehlverhalten Einzelner dazu geführt, dass die Stadt beabsichtigt, eine Satzung für alle auf den Weg zu bringen. Leider eine Reaktion, die wir in Deutschland oft erleben: Einzelne „benehmen sich daneben“ und wir schaffen eine „allgemeingültige Regulierung“ und damit in aller Regel weitere Bürokratie.
Prinzipiell sind wir als Vertreter der Wirtschaft der Meinung, dass es wesentlich sinnvoller und in Summe vermutlich auch wirkungsvoller wäre, konkret mit den Betroffenen ins Gespräch zu gehen; im Gespräch mit der Stadt haben wir von Seiten der IHK dabei mehrfach und ausdrücklich angeboten, hier zu unterstützen.
Wenn aber dennoch eine Satzung auf den Weg gebracht werden soll, muss diese wirklich so restriktiv sein? Ist es wirklich sinnvoll und im Sinne einer Stadt, die sich mit der digitalen Agenda u.a. zur Mission gemacht hat, digitaler Befähiger zu sein“ und sich als „Think Tank für digitalen Wandel und unkonventionelle digitale Lösungen“ versteht, den Handel als Teil einer belebten und liebenswerten Innenstadt in diesem Maße zu bevormunden, dass für Bildschirme vorgegeben werden muss, welchen Abstand diese vom Schaufenster haben müssen und wie schnell oder langsam die Bilder auf diesen wechseln dürfen? Ist dem Gemeinderat bewusst, dass zum Beispiel durch solche restriktiven Vorgaben Händler von Lieferanten zur Verfügung gestellte Filme zum Teil nicht zeigen können und die Satzung den Ansprüchen heutiger Marketingkonzepte somit eben nicht in ausreichendem Maße gerecht wird? Der Verweis auf mögliche Ausnahmeregelungen kann hier doch nicht die Lösung sein und bedeutet letztlich nur wieder eines: Ein Mehr an Bürokratie.
Wir bitten Sie daher in Ihren Beratungen auch mit zu bedenken
  • wie diese (erneute) Einschränkung auf eine Händlerschaft wirkt, die mit konjunktureller Schwäche und Kaufzurückhaltung zu kämpfen hat und deren verkehrliche Erreichbarkeit in den kommenden Jahren massiv eingeschränkt wird
  • wie man sich die Umsetzung dieser Regelung vorstellen muss: Laufen Mitarbeitende der Stadt dann künftig mit einem Maßband durch die Läden und überprüfen, ob die Bildschirme genau die Zentimeter-Vorgaben erfüllen und wie weit sie von der Scheibe wegstehen?
Wir danken Ihnen sehr, wenn Sie sich für eine pragmatische Fassung, auch im Sinne der Gewerbetreibenden in der Stadt, einsetzen.
Da die Satzung seit unserer letzten Stellungnahme von Mai 2024 erneut angepasst wurde und manche Punkte im Austausch mit der Stadt ausgeräumt werden konnten, erhalten Sie anbei auch die aktuelle Fassung der Satzung, die als in unseren Augen noch „lebbare“ dienen könnte in der Anlage. Unsere Anmerkungen sind dabei in blau dargestellt.
Gerne stehen wir auch für einen weiteren Austausch zur Verfügung. Bitte gehen Sie in diesem Fall einfach auf Herrn Pürckhauer (puerckhauer@ulm.ihk.de, 0731/173 169) zu.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Engstler-Karrasch
Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm
Hinweis: Die inhaltlichen Aussagen in den Pressemeldungen der IHK Ulm basieren auf den erarbeiteten Positionen der demokratisch legitimierten Gremien der IHK Ulm, Befragungen oder Angaben aus statistischen Auswertungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es zu den dargestellten Aussagen innerhalb der Mitgliedsunternehmen der IHK Ulm auch abweichende Meinungen geben kann.