Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Liquidität/Kredite/Sozialschutzpaket

Überblick behalten: Liquidität planen und sichern

Trotz Umsatzausfall während der Corona-Krise müssen Unternehmen über ausreichende Liquidität verfügen. Vor den Maßnahmen zur Liquiditätssicherung (Zuschüsse und Kredite) sollte sich jedes Unternehmen mit einer Liquiditätsplanung selbst eine Antwort auf die Fragen geben, wie hoch der tatsächliche Finanzbedarf durch die Krise sein wird und welche Kapitaldienstfähigkeit nach der Krise besteht. Mit der Schnellplanung für Ihre Liquidität (XLSX-Datei · 80 KB) bieten wir Ihnen ein Exel-Template, welches wir anhand eines Videos erläutern:

Kredite

Auch bei den Corona-Sonderprogrammen erfolgt vor der Kreditvergabe eine kritische Bankprüfung. Zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit der Bank gibt es folgende Hilfen:
  • 10 Merkpunkte für das Bankgespräch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
  • Broschüre  "Kreditverhandlungen erfolgreich führen" als kostenloser Download zur Verfügung. Die Publikation gibt viele praxisorientierte Hilfestellungen, praktische Arbeitsblätter und Checklisten.
  • Checkliste mit weiteren Hinweisen für Bankgespräche in der Corona-Krise (unter “Weitere Informationen” auf der rechten Seite)

Kreditprogramme der KfW

Die Risikoübernahme durch die KfW (Haftungsfreistellung) wurde für große Unternehmen auf bis zu 80 % und für kleine und mittlere Unternehmen auf bis zu 90 % erhöht. Je nach Kredit haben Sie dabei die Möglichkeit, ein oder mehrere tilgungsfreie Jahre zu nutzen. In dieser Zeit zahlen Sie ausschließlich die Zinsen. Nähre Informationen zu

Kreditprogramme der L-Bank

Besonders die enge Kooperation mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg soll eine schnelle und effektive Unterstützung des Mittelstandes ermöglichen. Die mögliche Bürgschaftsquote für Betriebsmittel wurde auf bis zu 90 % erhöht. Je nach Kredit haben Sie die Möglichkeit, ein oder mehrere tilgungsfreie Jahre zu nutzen. Eine Übersicht über die Förderkredite der L-Bank für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf von Unternehmen finden Sie hier.
Im Förderprogramm Liquiditätskredit Plus ist zusätzlich ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 % (max. 300.000 Euro) der Darlehenssumme möglich.

Unterstützungsangebote der Bürgschaftsbanken

Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg hat die Bürgschaftsquote für Betriebsmittelkredite aktuell auf 90 % angehoben.

Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit.  Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. In diesen Fällen kann die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.
Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.
Außerdem sind coronabedingte Tilgungsstundungen/-aussetzungen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich (mit Erhöhung der Restraten oder mit Verlängerung der Darlehenslaufzeit). Am einfachsten mit dem Antrag auf coronabedingte Tilgungsaussetzung/-stundung.

Für Start-ups - Ausweitung der Frühphasenförderung durch Start-up BW Pro-Tect

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hatte sein bewährtes Instrument zur Frühphasenförderung von Gründungsvorhaben, „Start-up BW Pre-Seed“ wegen der Corona-Krise zu “Start-up BW Pro-Tect” ausgeweitet. Start-ups, die aufgrund der Corona-Krise verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen hatten, konnten somit kurzfristig mit einem rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro gefördert werden.
Das Programm Start-up BW Pro Tect ist zum 31.12.2021 ausgelaufen.

Stundung von Steuern/Sozialversicherung/GKV-Beiträgen

Wenn Ihr Unternehmen in Folge der Coronakrise in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät, bietet gegebenenfalls die Stundung von Steuern, von Sozialversicherungsbeiträgen sowie von Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenkassen weitere Möglichkeiten, dem Unternehmen finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen.

Sozialschutzpaket – Corona – Grundsicherung für Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinunternehmer

Die Möglichkeiten für Solo-Selbstständige bei der Grundsicherung sind verbessert worden. Neu ist Stand 12.11.2020 Folgendes:
  • Gesonderter, individueller Freibetrag für die Altersvorsorge von jeweils 8.000 Euro für jedes Jahr der Selbständigkeit. Damit kann ein Solo-Selbstständiger auch über die sog. 60.000 Euro kommen.
  • Zudem wird klargestellt, dass das Betriebsvermögen anrechnungsfrei bleibt, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Die Klarstellung hierbei besteht darin, dass es im Unterschied zur bisherigen Regelung nicht mehr „unentbehrlich“ sein muss. Es reicht jetzt aus, dass das Betriebsvermögen der Fortsetzung der Selbständigkeit nützt, also dienlich ist.
  • Darüber hinaus wird bestimmt, dass Solo-Selbständige – anders als die anderen Bezieher von SGB II-Grundsicherungsleistungen – sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen müssen.  
Bereits seit März 2020 gilt, nun unter den o. a. Modifikationen:
  • Die tatsächlichen Wohnkosten (Miete und Heizung) werden nicht überprüft. Sie werden als angemessen angesehen und von den Jobcentern ohne weitere Rückfragen übernommen.
  • Die Vermögensprüfung wurde vereinfacht. Grundsätzlich gilt: Bevor Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II bezogen werden dürfen, muss erhebliches Vermögen aufgelöst werden. Die Grenze dafür wurde auf 60.000 Euro festgelegt. Unterhalb dieser Vermögensgrenze gilt das Vermögen als nicht erheblich und wird nicht berücksichtigt. Altersvorsorgeanlagen, wie z.B. das selbstgenutzte Haus oder Kapitallebensversicherungen gelten ebenfalls nicht als Vermögen und sind anrechnungsfrei.
  • Betriebsvermögen, das zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist, bleibt ebenfalls anrechnungsfrei.
Informationen zur Antragstellung und zum Sozialschutzpaket finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung

Soforthilfe/Zuschüsse

Corona: Soforthilfe des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

Das Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes Baden-Württemberg endete zum 31. Mai. Die Bundesregierung hat am 12. Juni die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" beschlossen. Hier finden Sie die aktuellen Informationen zu dazu.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz.

Weitere Unterstützung und Informationen

Geförderte Beratungsangebote in der Krise

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Wirtschaftsministerium Baden Württemberg fördern durch Zuschüsse (bis zu 100 %) die Beratungskosten bei Corona-betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 4.000 Euro.
Zur optimalen und effizienten Ausgestaltung der Beratung bietet die IHK Ulm bis zu zwei “Runde-Tisch-Gespräche” und informiert über die Förderprogramme. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen von Bund und Land sowie zu den Beratungsangeboten der IHK Ulm.

FAQ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Finanzielle Unterstützung, Sonderregelung Kurzarbeitergeld, Ansprechpartner und Hotlines … Einen guten Überblick bietet das Merkblatt für Unternehmen sowie ein FAQ zu zahlreichen weiteren Fragen:
Stand: 2. Dezember 2021