Öffentliche Bekanntmachungen
Die Rechtsvorschriften der IHK werden grundsätzlich elektronisch verkündet. Soweit die elektronische Verkündung von Satzungsrecht vorgesehen ist, erfolgt diese im Bundesanzeiger. Weitere Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der IHK. Alternativ besteht die Möglichkeit, Rechtsvorschriften im Mitteilungsblatt – welches die in der Regel monatlich erscheinende IHK-Zeitschrift ist – zu verkünden (vgl. § 13 der Satzung der IHK Ulm).