Dubiose Geschäftspraktiken
Ein betrügerischer Personenkreis aus Nigeria versucht, Unternehmen bzw. Einzelpersonen aus Deutschland und anderen Staaten ein angeblich lukratives Geschäft anzubieten.
Das vermeintlich "schnelle Geldgeschäft" läuft wie folgt ab: Nigerianische "Geschäftsleute" wenden sich schriftlich an Unternehmen, zunehmend auch an Einzelpersonen, und bitten um Hilfe für den Transfer großer Geldsummen (20 bis 50 Millionen US-Dollar) aus Nigeria in die Bundesrepublik Deutschland. Mit der Begründung, Nigerianer dürften in Deutschland kein Konto eröffnen oder nigerianische Behörden dürften über den wahren Empfänger nichts erfahren, werden die späteren Opfer aufgefordert, auf eigenen Namen Konten zu eröffnen, auf die die Gelder überwiesen werden sollen. Als Gegenleistung werden bis 40 Prozent der Überweisungsbeträge - teilweise Millionensummen - versprochen.
Deutsche Unternehmen sind nach wie vor Ziel der sogenannten "Nigeria Connection". In den entsprechenden E-Mails steht, dass eine ehemals wichtige Staatsperson eines afrikanischen Landes (heute meist nicht mehr Nigeria sondern Kongo, Sierra Leone, Benin, Liberia, Mosambique oder Südafrika) auf Grund ihrer Position eine große Summe Geldes "beiseite geschafft haben". Nun sei es angeblich auf Grund politischer Umstände nötig das Geld irgendwie mit Hilfe einer "Vertrauensperson" nach Europa zu schaffen. Auf deren Konto sollte dann das Geld transferiert werden. Der freundliche Helfer aus Europa sollte dann mit bis zu 10 % Anteil an der "geretteten Geldsumme" entlohnt werden.
In neuen Varianten kommen diese Mails auch aus vielen anderen Ländern außerhalb West-, Zentral- und Südafrikas, so z.B. aus Ägypten, Pakistan, Dubai, der Schweiz und Polen.
Wenn der angeschriebene Personenkreis an solchen Transaktionen Interesse zeigt, werden zunächst Vorauszahlungen für Flugtickets, Bestechungsgelder und ähnliches verlangt. Nach erfolgten Zahlungen waren die Täter dann unerreichbar. In einigen Fällen wurden auf die in Deutschland eingerichteten Konten sogar tatsächlich zunächst Überweisungen aus Nigeria gutgeschrieben. Voller Freude veranlasst nun der deutsche Geschäftsmann seinerseits eine Überweisung nach Nigeria. Die Freude ist von kurzer Dauer, denn die Bank wird bald mitteilen, dass die aus Nigeria gekommene Überweisung gefälscht war.
Das auf das Konto des Nigerianers transferierte Geld ist damit verloren. Ein Prozess gegen seine Bank auf Schadenersatz (Unterlassung der Information und Warnung, also Verletzung der Sorgfaltspflicht im Rahmen des Vertrages zwischen Bank und Kunde) hat bisher unseres Wissens noch kein Geschädigter gewagt. Doch die nigerianischen Betrüger wollen nicht nur Geld von den Leichtgläubigen; sie versuchen, auf diesem Weg an Blankounterlagen, Briefköpfe, Unterschriften sowie Scheckformulare zu gelangen, um diese sodann für Fälschungszwecke einzusetzen.
Außerdem sind für die Betrüger von Interesse:
- Bekanntgabe der Bankverbindungen,
- Original-Firmenbogen,
- die privaten Telefon- und Fax-Nummern.
Es ist auch davor zu warnen, aus Spaß auf die nigerianischen Wünsche einzugehen, bloß "um zu sehen, wie weit die gehen wollen und wie es weiter gehen soll".
Auch das Original-Firmen-Fax-Formular ist ausschlachtbar. Denn selbst wenn aus dem Angeschriebenen kein Geld herauszuholen ist: Was kann man alles mit Blankobriefbögen machen! Abbuchungsermächtigungen, Garantieschreiben, Bürgschaftserklärungen - und nicht zuletzt hat man wesentliche notwendige Daten zur Herstellung einer gefälschten Kreditkarte.
An Kreditkarten kommen die Betrüger auf unterschiedliche Weise. Sie stehlen Post, bestechen Geschäftsleute oder rechtmäßige Besitzer, die ihre Karten später als gestohlen melden.
Für die kriminellen Aktivitäten betreiben die Banden ein Netz von Scheinfirmen, Scheinbehörden, Postfächern, Telex- und Telefaxanschlüssen über so genannte business centres. Die meisten dieser Phantom-Einrichtungen befinden sich in Nigeria, zum Teil aber auch im Ausland, vor allem in den USA sowie in Großbritannien. Den Opfern wird mit diesen Einrichtungen eine Scheinwelt vorgespiegelt, die oft erst durchschaut wird, wenn der Schaden eingetreten ist. Ein großes Gewicht haben gefälschte Dokumente; sie sind vom gefälschten Briefpapier bis zum nachgedruckten Scheckbuch auf dem lokalen Schwarzmarkt erhältlich. Es ist in Nigeria auch möglich, echte Dokumente mit unzutreffendem Inhalt zu besorgen, beispielsweise einen gültigen Reisepass mit gefälschten Personalien, oder falsche aber doch registrierte Gerichtsakten. Durch die Bestechung von Beamten auf den Telegrafenämtern können Telexe ins Netz eingespeist werden, ohne dass der Empfänger bemerkt, dass ein falscher Absender am Draht war. Wählt man eine bestimmte Nummer an und glaubt, mit der Nationalbank in Lagos verbunden zu sein, so hat man in Wahrheit einen korrupten Postangestellten am Telefon, der das Gespräch an seine Kumpane weiterleitet; oder man spricht mit einem Anschluss in der Nationalbank, der aber in einem der oberen - vermieteten - Stockwerke installiert ist.
In der Zentralbank und in Ministerien finden von Insidern getürkte Geschäftsverhandlungen statt. Notfalls wird auch ein echtes Büro in einem Ministerium für wenige Stunden "gemietet": der Ministeriale geht derweil spazieren.
Die Versuche, die nigerianische Botschaft in Bonn anzumahnen, der Staat müsse eingreifen, sonst würden die guten Handelsbeziehungen beider Länder nachhaltig belastet, führen zu nichts. Von nigerianischer Seite wird - zum Teil sicher nicht unberechtigt - argumentiert, die Opfer seien entweder dumm oder selbst Täter: Sie hätten ja den nigerianischen Staat betrügen wollen. So hatte sich in der Tat im Jahr 1993 ein deutscher Briefempfänger auf Vorschlag eines Nigerianers bereit gefunden, in Nigeria eine Scheinfirma zu gründen und Aufträge zu fingieren. In mehreren Teilbeträgen hat er fast eine halbe Million US-Dollar nach Nigeria überwiesen. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges zu Lasten des nigerianischen Staates wurde im Hinblick auf den hohen Eigenschaden eingestellt - nach der Devise: "Der betrogene Betrüger ist schon gestraft genug." Aber nicht jeder, der auf betrügerische Briefe hereinfällt, ist selber kriminell. Dies zeigt die folgende Auflistung der häufigsten Tricks, die der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Lagos, der Hauptstadt Nigerias, zusammengestellt hat.
Der bekannteste Trick sind behauptete illegale Finanztransaktionen - Regierungsbeamte wollen angeblich blockierte Fonds aus früheren, noch nicht abgerechneten Regierungsgeschäften ins Ausland transferieren; oder es stünden noch Beträge aus überfakturierten, schon genehmigten Großaufträgen bereit. Damit diese Beträge - in der Regel in zweistelliger Millionenhöhe - bei der Zentralbank mobilisiert werden können, sei es nötig, Rechnungen ausländischer Firmen unterzuschieben. Den ausländischen Firmen wird eine attraktive Mitbeteiligung, beispielsweise 30 Prozent des blockierten Betrages, versprochen, sofern sie die zur Deblockierung nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen und sich verpflichten, die übrigen 70 Prozent des Betrages an die nigerianischen Partner auszukehren. Verlangt werden blanko unterschriebenes Briefpapier, leere Rechnungsformulare sowie die Bekanntgabe eines Bankkontos zum geplanten Transfer. Die Aussicht auf ein schnelles Geschäft macht begehrlich, und die verlangten Unterlagen werden zur Verfügung gestellt. Die Angesprochenen müssen wissen, dass sie sich eines versuchten Betruges zum Nachteil des nigerianischen Staates schuldig machen können! Die Besucher sind somit erpressbar - sowohl seitens der Kriminellen als auch seitens der Polizei. Sie werden nach Nigeria eingeladen. In Amtsgebäuden finden getürkte Verhandlungen statt. Danach werden dann mannigfache Gebühren abkassiert, Rechtsanwaltsgebühren, Kommissionen, Steuern, Gebühren für Handelsregister-Eintragungen, Bestechungsgelder und dergleichen. Diese sind vorab zu zahlen, damit das große Geld fließen kann. Die angeblich noch offenen Fonds gibt es nicht: Mit den erschwindelten und unterschriebenen Blankobriefen fälschen die Betrüger Bankanweisungen zu Gunsten eigener Konten. Da die Unterschrift auf den Briefen echt ist, kann der Bank anschließend keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden, sofern sie nicht informiert wurde.
Fingierte Staatsaufträge
Der nigerianische Staat hat ein Monopol auf den Erdölhandel. Folglich spielt die öffentliche Hand bei der Verwendung dieser Einnahmen die entscheidende Rolle. Viele ausländische Firmen wissen um die oft sehr einträglichen Staatsaufträge. Ist ihr Vorwissen wenig präzise, können sie leicht zu Opfern von Betrügerbanden werden. Beispiel: Eine deutsche Vertriebsfirma für Computer wurde mit einem Schreiben des staatlichen nigerianischen Landwirtschaftsministeriums informiert, dass eine Umstellung der Verwaltung auf EDV geplant sei. Zu diesem Zwecke stehe ein Kredit von 25 Mio. US-$ zur Verfügung. Gesucht werde ein Generalunternehmer, der sowohl die Informatikeinführung als auch die Beschaffung der Hardware übernehmen könne. Das Ministerium stehe bereits mit verschiedenen Firmen in Kontakt. Später kommt unerwartet neue Post aus Nigeria. Eine angebliche nigerianische Computerfirma teilt dem deutschen Unternehmen mit, dass sie gute Beziehungen zum Landwirtschaftsministerium habe und ihr der Großauftrag praktisch sicher sei. Das Problem der nigerianischen Firma sei nun, dass ihr das nötige "Know-how" fehle, weshalb sie an einem joint venture mit der deutschen Firma sehr interessiert sei. Die deutsche Firma lässt sich auf das Geschäft ein und verzichtet darauf, Erkundigungen über den nigerianischen Partner und das tatsächliche Bestehen des Computerprojekts anzustellen. Das Zwischenschalten der nigerianischen Partnerfirma verfolgte den Zweck, das Risiko eines direkten Kontakts der deutschen Firma mit dem Ministerium auszuschalten.
Weiteres Beispiel: Eine deutsche Pumpenfabrik wirbt in einer internationalen Fachzeitschrift. Daraufhin schreibt eine nigerianische Firma, sie sei vom Landwirtschaftsministerium beauftragt, für ein weltbankfinanziertes Bewässerungsprojekt weltweit die Pumpen auszusuchen. Die Firma macht ein Angebot, erhält den "Zuschlag" und wird nach Nigeria zum Vertragsabschluss eingeladen. Auf die Scheinverhandlungen werden dann die unterschiedlichsten Gebühren fällig. Tatsächlich gibt es das Projekt nicht. Alternativ werden auch tatsächlich existierende Staatsaufträge von Betrügern, unter Umständen von einem Verbindungsmann in dem betreffenden Ministerium, angeboten. Staatsaufträge erfordern grundsätzlich eine vorausgehende Ausschreibung. Sie können nicht durch Vermittler vergeben werden. Zum Beweis, dass die Zahlungen staatlich genehmigt seien, werden gefälschte Dokumente der Zentralbank, der Ministerien oder der Staatlichen Ölgesellschaft gefaxt. Neuerdings werden sogar eigens Zeitungsartikel fabriziert, in welchen die Auftragserteilung an die namentlich genannte Firma gemeldet wird.
Gefälschte Tender
Unter dem Deckmantel einer Behörde oder einer halbstaatlichen Institution werden ausländische Unternehmen zur Einreichung von Offerten auf fingierte Ausschreibungen von Großaufträgen aufgefordert. Um die Seriosität des Projektes zu unterstreichen, wird oft auf eine Projektfinanzierung durch die Weltbank oder eine andere Entwicklungshilfeorganisation hingewiesen. Oft werden Projekte vorgespiegelt, die tatsächlichen Projekten ähnlich sind. Um sich an der Ausschreibung beteiligen zu können, wird die Firma daraufhin aufgefordert, einen Betrag von einigen hundert oder tausend Dollar zu zahlen, um die angeblich umfangreichen Projektunterlagen (Bauplane, technische Spezifikationen) zu erhalten. Diese kommen nie an.
Erzwungene Vorauslieferungen und Musterschwindel
Betrügerfirmen nehmen Kontakt mit ausländischen Firmen auf und bekunden Interesse an einer großen Bestellung. Es kann sich eine längere Korrespondenz entwickeln, die schließlich zu einem vermeintlichen Geschäftsabschluss führt. Während nun die ausländische Firma im Glauben ist, dass das Geschäft seinen normalen Gang bis zur Erlangung des Akkreditivs nimmt, trifft plötzlich eine dringende Anfrage aus Nigeria ein, welche den Exporteur unter Zeitdruck setzt: Eine Vorauslieferung müsse sofort erfolgen, damit Waren auf einer Messe ausgestellt oder einem wichtigen potentiellen Käufer vorgeführt werden könnten. Der Exporteur, der den Großauftrag nicht verlieren will, begeht leicht die Unvorsichtigkeit, eine Teillieferung gegen Rechnung
oder ungedeckten Scheck auszuführen. Die Vorauslieferung ist verloren, und das große Geschäft lässt für immer auf sich warten. Einige Syndikate verfolgen den Geschäftszweck, Kataloge und Preislisten anzufordern und dann unter Inaussichtstellung von größeren Aufträgen Muster abzustauben. Sie finden beim Kleinhandel einen guten Markt.
oder ungedeckten Scheck auszuführen. Die Vorauslieferung ist verloren, und das große Geschäft lässt für immer auf sich warten. Einige Syndikate verfolgen den Geschäftszweck, Kataloge und Preislisten anzufordern und dann unter Inaussichtstellung von größeren Aufträgen Muster abzustauben. Sie finden beim Kleinhandel einen guten Markt.
Gefälschte Schecks und Akkreditive
Eine Anzahl von Firmen hat sich auf Akkreditivfälschungen spezialisiert. Gefälscht werden nicht nur die entsprechenden nigerianischen und ausländischen Formulare; es wird eigens ein Phantom-Firmennetz betrieben, das den ausländischen Partner in den Glauben versetzt, mit echten Handelspartnern oder Banken Kontakt zu haben. Die ins Netz geratene Firma kann so mit Nigeria kommunizieren. Sie kann auch die angeblich Garantie leistende, in Wahrheit aber nicht existierende Bank in England anrufen, ohne zu bemerken, dass sie stets mit Komplizen der Betrüger in Kontakt gestanden hat. Diese Scheinwelt wird bis zur Warenlieferung aufrechterhalten. Bei "Eingang vorbehalten" gutgeschriebenen Schecks sollte erst abgewartet werden, ob sie tatsächlich eingelöst werden. Die Hausbank kann eine Scheckbestätigung der bezogenen Bank einholen. Gegebenenfalls existiert die bezogene Bank nicht oder die Schecks sind gefälscht.
Falsche Banken
In diesem Zusammenhang warnt auch das ICC Commercial Crime Bureau der Internationalen Handelskammer (ICC) vor der "First Bank of Nigeria PLC, Lagos”, die bei ihren Kontaktaufnahmen vorgibt, dass die Bank über sehr hohe Dollardepots verstorbener Personen oder beträchtliche fällige Vertragssummen verfüge, die nun auf ausländischen Konten verbucht werden müssten. Hierfür benötige man jedoch die Zahlung einer im Voraus fälligen Administrationsgebühr. Die Anfragen erwecken den Eindruck, von einer rechtmäßigen Bank zu stammen, lediglich die Kontaktkoordinaten sind geändert.
Erschwindelte Einladungsschreiben und Flugtickets
Nigerianische Firmen spiegeln Geschäftsinteressen mit erheblichen Summen vor. Nach einiger Korrespondenz wollen sie dann das deutsche Unternehmen besuchen. Dazu verlangen sie Einladungsschreiben an die Deutsche Botschaft in Lagos und Flugtickets sowie die Vorauszahlung von in Nigeria nachzuweisenden Reisemitteln für die Bundesrepublik Deutschland. Die erschwindelten Einladungsschreiben werden von Drogenkurieren und den vorgenannten Betrügerbanden zur Scheckeinlösung benutzt. Geschäftsverhandlungen mit ausländischen Geschäftsbesuchern in Nigeria über angebliche Großaufträge in Millionenhöhe werden auf dem Korrespondenzwege vorbereitet. Zum "Geschäftsabschluss" werden die ausländischen Partner aufgefordert, sich zur Vertragsunterzeichnung nach Nigeria zu begeben, um beim Finanzministerium, der Zentralbank, der Steuerbehörde, dem Handelsregister oder einem beurkundenden Rechtsanwalt oder Notar Gebühren - in der Regel von weit über 100.000 US-$ - zu hinterlegen. Um Zweifel der ausländischen Firma zu zerstreuen, werden gefälschte amtliche Dokumente zugestellt, welche die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens belegen sollen. Der Besucher wird bereits am Flughafen von den Gangstern abgeholt und schon bald um sein Geld, seine Bankschecks, seine Kreditkarten usw. "erleichtert". In die Falle geratene Geschäftsleute setzen sich durch den Kontakt mit diesen Gangstern einer ernstzunehmenden physischen Gefahr aus.
In manchen Fällen wurden bereits bei der Einreise verfälschte Stempel im Pass des Einreisenden angebracht. Mit Hinweis auf den illegalen Aufenthalt wurde so den Geldforderungen Nachdruck verliehen. Die Zellen in den nigerianischen Haftanstalten entsprechen nicht dem westeuropäischen Standard.
Hinterlassenschaften von Flugzeugabstürzen
Seit Sommer 2002 ist zu beobachten, dass die Täter neue Varianten wählen.
Dazu gehören Geschichten über angebliche Hinterlassenschaften von Todesopfern bei Flugzeugabstürzen in aller Welt, wie z.B. dem Absturz der Concorde im Juli 2000, auf nigerianischen Konten. Der Angeschriebene wird aufgefordert, dabei behilflich zu sein, das Geld aus Nigeria zu schaffen, da es sonst der Nigerianische Staat einverleiben und für Kriegszwecke verwenden würde.
Als Beleg werden auch Online-Referenzen angegeben, d.h. Artikel in Online-Medien, die die jeweilige Geschichte bestätigen sollen. Diese bestätigen aber bestenfalls allgemein die als Hintergrund verwendeten Ereignisse.
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind machtlos, die nigerianische Polizei überfordert. Einige Betrogene - es handelt sich um solche, die sich nicht selber etwas vorzuwerfen haben, also zum Beispiel versuchten Betrug zu Lasten des nigerianischen Fiskus, sondern die legale Geschäfte machen wollten - haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Man versucht, über international agierende Detekteien und nigerianische Anwälte wieder an sein Geld zu kommen. Übertriebener Optimismus ist nicht angesagt.
Betrugsfälle jetzt auch mit Südafrika und dem Irak
Ähnlich wie die nigerianischen Betrugsfälle gibt es auch Schreiben aus anderen Ländern, die sich der gleichen Masche bedienen.
So sind uns bereits Erbschaftsschwindeleien aus Südafrika und Schreiben über angebliche Marktchancen im Irak bekannt geworden, wobei letztere mit einer 0190- oder einer anderen Mehrwertdienstenummer in Verbindung standen.
Unabhängig vom Ablauf und den Details der einzelnen Betrugsversuche, gibt es eine Reihe von Gemeinsamkeiten, welche zu beachten sind:
- In fast jedem Fall wird von Anfang an von Seiten der Nigerianer auf die absolute Dringlichkeit des Geschäftsabschlusses hingewiesen. Dem deutschen Geschäftspartner bleibt somit keine Zeit, sich von dritter Seite beraten zu lassen und einzelne Angaben der Gegenseite zu überprüfen. Ferner ermöglicht es diese Verfahrensweise den Nigerianern, so wenig Informationen wie möglich bezüglich ihrer Identität, ihres Aufenthaltsorts etc. preiszugeben.
- Es wird ausschließlich mit gefälschten Dokumenten gearbeitet. Die hierfür notwendigen Materialien werden entweder selbst hergestellt oder vermutlich mit Hilfe von Bestechung von den entsprechenden nigerianischen Behörden erworben.
- Die gesamte Korrespondenz wird per Fax abgewickelt. Dies macht es nahezu unmöglich, Adressen zu überprüfen, da die Faxe häufig keine Kennzeile aufweisen und in vielen Fällen von öffentlichen Faxanschlüssen versandt werden.
- Es werden Blankogeschäftsbriefe und Rechnungen vom deutschen Geschäftspartner verlangt. Gründe hierfür werden im Normalfall nicht angegeben.
- -In allen Fällen wird versucht, das Opfer zu einem Treffen in Lagos oder einer anderen westafrikanischen Stadt zu locken. Mehrfach erfolgte dann die Einreise illegal, ohne Visum bzw. durch Bestechung der Grenzstellen. Der Ausländer, der sich somit illegal im Land befindet, wird es kaum wagen, sich in dem Moment, in dem er erkennt, dass es sich um einen Betrug handelt, an die Behörden des Landes zu wenden.
- Das Opfer wird beim Eintreffen an seinem Zielort von den Geschäftspartnern erwartet und ins Hotel oder eine Privatunterkunft gebracht. Häufig erfolgt die Unterbringung aller Beteiligten in einem Raum bzw. Suite. Eine Kontaktaufnahme mit der Außenwelt ohne Wissen der Nigerianer ist somit nahezu ausgeschlossen.
- Vom ersten Kontakt an wird auf die strenge Vertraulichkeit des Geschäfts hingewiesen. Kontakte zur Botschaft oder anderen Behörden in Deutschland sollen so unterbunden werden. Teilweise wird von nigerianischer Seite auch auf die Illegalität des Transfers hingewiesen, so dass sich eine Kontaktaufnahme mit deutschen Behörden von selbst verbietet.
- Begründungen für die Art und Höhe der zu entrichtenden Gebühren werden im Allgemeinen nicht gegeben.
- Bei der angeblichen Vertragsunterzeichnung sind häufig Personen von imposanter Statur zugegen, die eine einschüchternde Wirkung auf das Opfer ausüben sollen.
- Büros in öffentlichen Gebäuden, die zum Zwecke der Vertragsunterzeichnung aufgesucht werden, sind häufig nur für wenige Stunden gemietet, vermitteln dem Opfer jedoch den Eindruck, dass es sich um ein authentisches Geschäft handelt.
Der DIHK und die Botschaft der Republik Nigerias warnen eindringlich vor diesen betrügerischen Machenschaften und bieten den deutschen Partnern an, sich im Zweifelsfall beim Trade and Investment Desk der Nigerianischen Botschaft in Berlin beraten und ggf. die erhaltenen Dokumente einer Prüfung unterziehen zu lassen, bevor eine Kontaktaufnahmen mit dem nigerianischen Counterpart erfolgt.
Trade and Investment Section
Nigeria Embassy
Neue Jakobstraße 4
10179 Berlin
Tel. 030 212300
Fax 030 21230212
E-Mail: nigeriaembassy@yahoo.com
Nigeria Embassy
Neue Jakobstraße 4
10179 Berlin
Tel. 030 212300
Fax 030 21230212
E-Mail: nigeriaembassy@yahoo.com
Darüber hinaus ist seit kurzem in Nigeria selber eine Sondereinheit der Polizei zur Bekämpfung von "Advance Fee Fraud 419" im Amt, die ebenfalls das Ziel hat, ausländische Geschäftspartner über mögliche Betrügereien und Machenschaften der Nigeria Conncetion aufzuklären und effektive Schritte dagegen einzuleiten:
National Committee on Financial Crimes
Special Fraud Unit
13, Milverton Road
Ikoyi-Lagos
Nigeria
Tel. (00234) 1 - 2692728
Special Fraud Unit
13, Milverton Road
Ikoyi-Lagos
Nigeria
Tel. (00234) 1 - 2692728
Ebenfalls in Nigeria steht die Delegation der deutschen Wirtschaft und Westafrika für Auskünfte jeder Art zur Verfügung. Seit März 2003 ist die Delegation unter der Leitung von Herrn Dieter Kloss.
Delegation der Deutschen Wirtschaft für Westafrika
6F, Walter Carrington Crescent
Victoria Island
Lagos
Nigeria
Tel. (00234) 1 - 2619751
Fax: (00234) 1 - 2619752
6F, Walter Carrington Crescent
Victoria Island
Lagos
Nigeria
Tel. (00234) 1 - 2619751
Fax: (00234) 1 - 2619752