Recht und Steuern

Konzept der Datenschutzaufsichten zu Bußgeldern

Der DIHK hat zur Bußgeldbemessung der Datenschutzaufsichtsbehörde Stellung genommen; die Stellungnahme finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben ein Konzept vorgelegt, mit dem sie Kriterien für die Bußgeldbemessung bei Datenverstößen festlegen. Damit soll ein möglichst bundesweit einheitlicher Rahmen für die Festsetzung gesteckt werden. Anknüpfungspunkt ist der Umsatz des Unternehmens. Der Europäische Datenschutzausschuss ist nach der DSGVO aufgefordert, europaweite Leitlinien zur Festsetzung von Bußgeldern zu erarbeiten. 
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat fünf Schritte für die Festlegung definiert:
  1. Größe des Unternehmens (4 Größenklassen)
  2. mittlerer Jahresumsatz der jeweiligen Größengruppe
  3. wirtschaftlicher Grundwert
  4. Schwere der Tatumstände
  5. zusätzliche Aspekte (z. B. Kooperation des Unternehmens)
Nach den bisher verhängten Bußgeldern ist die Tendenz festzustellen, Bußgelder höher als bisher in Deutschland üblich festzulegen und damit den Rahmen, den die DSGVO vorgibt, zugrunde zu legen.
Stand: April 2020