EU-Geldwäschepaket verabschiedet

Nachdem am 24. April 2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30. Mai 2024 auch der Rat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet. Für das Inkrafttreten fehlt nun nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Sobald die Gesetzestexte dort veröffentlicht werden, werden sie 20 Tage später wirksam.
Die EU-Geldwäscheverordnung wird genau 3 Jahre danach, also voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli 2027, in Kraft treten und dann unmittelbar für jeden Verpflichteten innerhalb der EU gelten. Damit werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in einer Verordnung geregelt. Das bedeutet eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten, Definitionen wie wirtschaftlich Berechtigten, wer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist, usw. Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das deutsche Geldwäschegesetz.
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 finden Sie hier.
Stand: Juni 2024